Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.
Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:
Sie sollten Ihrem neuen Vermieter schriftlich mitteilen, dass die durch den Umbau verursachten Lärmbelästigungen, die nunmehr seit Anfang November andauern, die Wohnqualität in einer nicht mehr zu duldenden Weise beeinträchtigen.
Die Miete wird daher ab sofort nur noch unter Vorbehalt gezahlt. Darüber hinaus sollten Sie eine Mietminderung ankündigen.
Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung könnte zunächst eine Mietminderung von 40% für gerechtfertigt erachtet werden. Diese Einschätzung steht aber unter Vorbehalt, da mir die wirklichen Umstände und das Ausmaß der Störung nicht positiv bekannt sind. Die Mietkürzung kann daher auch höher oder geringer ausfallen.
Da der Vermieter bisher nicht kooperativ gewesen ist, rege ich an, einen Kollegen möglichst kurzfristig mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu fördern.
Der Vermieter hat Ihnen ja nicht einmal mitgeteilt, wie lange noch die Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, so dass Sie über den zeitlichen Rahmen der Störungen im Ungewissen sind. So geht das nicht.
Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
und wünsche Ihnen frohe Festtage
K. Roth
- Rechtsanwalt -
Hamburg 2007
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Antwort
vonRechtsanwalt Karlheinz Roth
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