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Lärmbelästigung Umbau

23. Dezember 2007 20:43 |
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Mietrecht, Wohnungseigentum


Beantwortet von

Das Haus in dem wir im EG zur Miete wohnen wurde Anfang November an eine türkische Familie verkauft.

Seit diesem Zeitpunkt wird das gesamte OG bzw. DG vollständig (Wände versetzen, Fenster tauschen, Fußböden vollständig aufarbeiten, Badezimmer erneuern) renoviert. Dieses geschieht grundsätzlich Mittags sowie Samstags ab ca. 13:00 Uhr, Sonntags oft schon ab ca. 10:00 Uhr. In den Abendstunden hören sie selten vor 21:00 Uhr auf. Da unser zweijähriges Kind, oft dabei nicht schlafen kann, war ich schon mehrfach oben und habe darum gebeten, zumindest in den Abendstunden etwas ruhigere Arbeiten zu machen. Leider zwecklos, heute am 4. Advent wurden den gesamten Tag die Fußböden abgeschliffen. Wir sind, trotz des schlechten Wetters, längere Zeit nach draußen "geflüchtet" um etwas Ruhe zu haben.

Welche Möglichkeiten haben wir? Ggf. auch eine Mietkürzung?

Danke vorab für die Unterstützung.

23. Dezember 2007 | 22:17

Antwort

von


(1189)
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25488 Holm
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Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich auf der Grundlage der von Ihnen gemachten Angaben wie folgt beantworte.
Durch Weglassen oder Hinzufügen weiterer Sachverhaltsangaben Ihrerseits kann die rechtliche Beurteilung anders ausfallen, so dass die Beratung innerhalb dieses Forums lediglich eine erste rechtliche Orientierung in der Sache darstellt und keinesfalls den Gang zu einem Kollegen vor Ort ersetzen kann.

Dies vorausgeschickt wird das Folgende ausgeführt:

Sie sollten Ihrem neuen Vermieter schriftlich mitteilen, dass die durch den Umbau verursachten Lärmbelästigungen, die nunmehr seit Anfang November andauern, die Wohnqualität in einer nicht mehr zu duldenden Weise beeinträchtigen.
Die Miete wird daher ab sofort nur noch unter Vorbehalt gezahlt. Darüber hinaus sollten Sie eine Mietminderung ankündigen.

Nach Ihrer Sachverhaltsschilderung könnte zunächst eine Mietminderung von 40% für gerechtfertigt erachtet werden. Diese Einschätzung steht aber unter Vorbehalt, da mir die wirklichen Umstände und das Ausmaß der Störung nicht positiv bekannt sind. Die Mietkürzung kann daher auch höher oder geringer ausfallen.

Da der Vermieter bisher nicht kooperativ gewesen ist, rege ich an, einen Kollegen möglichst kurzfristig mit der Wahrnehmung Ihrer Interessen zu beauftragen, um die Durchsetzung Ihrer Ansprüche zu fördern.

Der Vermieter hat Ihnen ja nicht einmal mitgeteilt, wie lange noch die Umbaumaßnahmen durchgeführt werden, so dass Sie über den zeitlichen Rahmen der Störungen im Ungewissen sind. So geht das nicht.

Ich hoffe, dass ich Ihnen in der Sache weiterhelfen konnte.
Für eine kostenlose Rückfrage stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über die unten mitgeteilte E-Mail-Adresse. Einstweilen verbleibe ich

mit freundlichen Grüßen
und wünsche Ihnen frohe Festtage
K. Roth
- Rechtsanwalt -

Hamburg 2007
info@kanzlei-roth.de
www.kanzlei-roth.de


Rechtsanwalt Karlheinz Roth

ANTWORT VON

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