Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
1. Da Sie Ihren Angaben zufolge keine arbeitnehmerähnliche Selbständige sind, sind Sie tatsächlich nicht in der Deutschen Rentenversicherung (DRV) pflichtversichert. Die Feststellung, daß Sie in der Künstlersozialkasse (KSK) nicht pflichtversichert sind, ist bereits abschließend von der KSK getroffen worden, die DRV prüft dies nicht noch einmal.
2. Sie können Ihren sozialrechtlichen Status (selbständig, arbeitnehmerähnlich) bei der DRV im Rahmen eines Statusfeststellungsverfahrens prüfen lassen. Antragsformulare und Erläuterungen finden Sie hier: http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/04_formulare_und_antraege/01_versicherte/01_vor_der_rente/_DRV_Paket_Versicherung_Statusfeststellung.html.
3. Wenn das Statusfeststellungsverfahren ergeben hat, daß Sie keine arbeitnehmerähnliche Selbständige sind, muß der Beitragsbescheid gem. § 44 SGB X
von der DRV zurückgenommen werden.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Vasel, Rechtsanwalt
Kann das Leben wirklich so einfach sein? ;-)
Der link funktioniert nicht. Ich habe bislang nur den Bogen V027 gefunden und der passt ja nicht, weil es dabei um die Scheinselbstständigket geht. Insofern wüsste ich gerne , wie der Fragenkatalog für meinen Fall aussähe.
Und wenn ich noch nachfragen dürfte:
- auch wenn ich die Scheinselbstständigkeit für mich definitv ausschließe, da ich in keiner Weise weisungsgebunden bin (u.s.w) und eine diesbzgl. optionale Prüfung nicht fürchte:
Wäre mit einer Negierung der arbeitnehmerähnlichen Stellung durch die RVA auch diese Frage für meinen Auftraggeber vom Tisch?
Lieben Dank für die Hilfe!
Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
also bei mir funktioniert der Link :) Auch für Sie ist das Formular V027 maßgeblich, die Frage der arbeitnehmerähnlichen Selbständigkeit wird in dem Statusfeststellungsverfahren mitgeprüft. Erläuterungen zu dem Formular V027 finden Sie in der Publikation V028 (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/217146/publicationFile/45948/V0028.pdf). Außerdem ist noch eine Anlage auszufüllen (http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/224404/publicationFile/45612/C0031.pdf).
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt