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Kuendigungsfrist und Krankheit waehrend Kuendigungsfrist

27. August 2011 21:14 |
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Anwaltsrecht, Gebührenrecht, Verfahrensrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Patrick Hermes

Hallo,

Ich arbeite seit 15. November 2006 als Angestellte fuer ein lux. Unternehmen. Im Netz finde ich die Information dass bei einer Beschaeftigungsdauer von weniger als 5 Jahren eine Kuendigungsfrist durch den Arbeitnehmer von 1 Monat besteht. In meinem Vertrag sind 2 Monate angegeben. Meine erste Frage lautet: Welche Frist gilt nun ?

Ich habe am 10.August zum 15. Oktober gekuendigt, habe 19,5 Tage Resturlaub. Man will mir den Urlaub nicht gewaehren sondern ihn ausbezahlen. Man macht mich ausserdem darauf aufmerksam dass Krankengeld (sick pay) waehrend der Kuendigungsfrist nicht gezahlt wird. Das steht wirklich auch so in meinem Vertrag. Meine 2. Frage lautet also: Ist das zulaessig. Wenn ich nun bis 14. Oktober krank werde, bekomme ich dann kein Gehalt ?

Ich moechte den Urlaub gerne nehmen und nicht auszahlen lassen und bin enttaeuscht dass sie mich nicht lassen. Deshalb waere es interessant zu wissen ob ich nun vielleicht nur 1 Monat Kuendigungsfrist einhalten muessen.

Vielen Dank und viele Gruesse

-- Einsatz geändert am 27.08.2011 21:25:01

Eingrenzung vom Fragesteller
27. August 2011 | 21:24

Sehr geehrter Ratsuchender,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich anhand des von Ihnen geschilderten Sachverhalts beantworten möchte:
Ihre Kündigungsfrist kann einzelvertraglich wirksam auf 2 Monate verlängert werden.

Wenn Sie innerhalb der Kündigungsfrist krank werden, bekommen Sie auch Gehalt. Ich bin mir nicht sicher, ob Sie mit Krankengeld das Gleiche meinen. Es müsste hierzu der Vertrag geprüft werden.


Ich hoffe, meine Antwort hat Ihnen weitergeholfen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 27. August 2011 | 23:26

Hallo,

Vielen Dank fuer Ihre schnelle Antwort.

In meinem Vertrag steht u. a. unter "Termination of Employment" die Klausel:

"Sick pay will not be paid within your notice period"

Man hat mich waehrend der muendl. Resturlaubsverhandlung auf diese Klausel aufmerksam gemacht und ich habe es so verstanden, dass man mich warnt besser nicht krank zu werden waehrend der Kuendigungsfrist.

Deshalb meine Frage bezuegl. der Zulaessigkeit dieser Klausel.

Viele Gruesse

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 28. August 2011 | 11:08

Nach luxemburgischen Recht ist diese Klausel nicht zulässing. Wenn Sie krank sind erhalten Sie Ihr Gehalt weiter, gleichgültig ob Sie innerhalb der Kündigungsfrist krank werden.
Ist in dem Vertrag geregelt welches Recht auf den Vertrag Anwendung finden soll?

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