Eine fristlose Kündigung des Fitnessstudiovertrags wegen geänderter Lebensumstände – etwa weil die Pflege eines Angehörigen übernommen oder finanzielle und zeitliche Belastungen gestiegen sind – ist rechtlich nur in sehr engen Ausnahmefällen möglich und in Ihrem Fall voraussichtlich nicht einfach durchsetzbar.
Rechtliche Voraussetzungen für fristlose Kündigung
Nach § 314 BGB kann ein Dauerschuldverhältnis aus wichtigem Grund fristlos gekündigt werden. Ein solcher wichtiger Grund liegt typischerweise etwa bei einer schwerwiegenden Erkrankung vor, die dauerhaft die Nutzung unmöglich macht – Nachweis ist durch ein ärztliches Attest zu erbringen. Die Übernahme der Pflege eines Angehörigen, auch wenn das zeitlich und finanziell belastend ist, wird vor Gericht in der Regel nicht als ausreichend angesehen, sofern keine unzumutbare Härte nachgewiesen werden kann.
Mündliche Vertragsverlängerung
Eine mündliche Vertragsverlängerung kann grundsätzlich wirksam sein, sofern sie beidseitig gewollt und durch Willenserklärungen bestätigt wird – die spätere schriftliche Fixierung (E-Mail mit digitaler Unterschrift) bestätigt dies zusätzlich. Problematisch ist lediglich, wenn die mündlichen Absprachen im Streitfall nicht beweisbar sind – die Schriftform ist hier zu Ihrem Nachteil aber wohl nicht entscheidend.
Kündigungsbutton nach § 312k BGB
Seit Juli 2022 muss bei online abgeschlossenen Mitgliedschaften (Vertragsabschluss über Website) ein sogenannter Kündigungsbutton („Verträge hier kündigen" o.ä.) vorhanden und unmittelbar erreichbar sein. Gibt es diesen Button nicht oder ist er versteckt, können Verbraucher „jederzeit und ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen" – dabei ist nicht relevant, ob nur E-Mail-Kündigung angeboten wird, dies erfüllt nicht die Anforderungen an einen Kündigungsbutton.
Fazit
• Eine fristlose Kündigung rein mit Hinweis auf Pflegeverantwortung oder Zeit-/Geldmangel wird fast nie akzeptiert, es sei denn, das Studio räumt Kulanz ein.
• Bei schwerwiegender, dauerhafter Erkrankung wäre ggf. mit Attest eine fristlose Kündigung möglich.
• Fehlt auf der Website Ihres Fitnessstudios der vorgeschriebene Kündigungsbutton für Onlineverträge, dürfen Sie Ihren Vertrag jederzeit formlos und fristlos kündigen. Dies ist ein klarer Verstoß gegen § 312k BGB und verschafft Ihnen ein Sonderkündigungsrecht.
Für juristisch eindeutige Schritte empfiehlt sich ein Schreiben an das Studio, in dem explizit auf den fehlenden Kündigungsbutton nach § 312k BGB verwiesen wird und die fristlose Vertragsbeendigung gefordert wird
Antwort
vonRechtsanwalt Mathias Schulze
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