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Kündigung meines Bankkonto

15. Januar 2024 20:12 |
Preis: 60,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte(r) Rechtsanwältin/Rechtsanwalt,

ich wende mich an Sie, um rechtliche Beratung bezüglich der Kündigungen meiner Girokonten bei zwei verschiedenen Banken, der Consorsbank und der ING-DiBa, zu erhalten. Hier sind die erweiterten wesentlichen Fakten meines Falles:

1. **Hintergrundinformationen**:
- Ich bin als Expatriate für ein deutsches Unternehmen in Südafrika tätig und habe mehrere Jahre lang Konten bei der Consorsbank und der ING-DiBa geführt.
- Bei beiden Banken besitze ich auch Depots mit erheblichen Werten.

2. **Problemstellung**:
- Sowohl die ING-DiBa als auch die Consorsbank haben meine Girokonten ohne vorherige Ankündigung oder Begründung gekündigt.
- Bisherige Anfragen nach einer Begründung für diese Kündigungen blieben unbeantwortet.

3. **Meine finanzielle Situation**:
- Ich habe meine Konten nie oder nur kurzfristig überzogen.
- Mein Gehalt wird über die deutsche Zentrale bezogen, und ich tätige keine Überweisungen von und nach Südafrika.
- Aktuell habe ich nur noch ein Konto bei der DKB, und ich befürchte, dass auch dieses Konto gekündigt werden könnte.

4. **Befürchtungen und Auswirkungen**:
- Die Kündigung dieser Konten stellt eine erhebliche Beeinträchtigung dar, da ich laufende Verpflichtungen wie Versicherungen und Einnahmen wie Gehalt und Mieteinnahmen habe.
- Ohne ein Bankkonto in Deutschland wäre ich nicht in der Lage, meine finanziellen Angelegenheiten effektiv zu verwalten.

5. **Rechtliche Fragen und Erwägungen**:
- Welche rechtlichen Schritte kann ich gegen die einseitige Kündigung meiner Girokonten einleiten?
- Könnte die Angabe einer deutschen Adresse (nicht die Meldeadresse) als steuerlicher Wohnsitz hilfreich sein, um das Risiko einer Kündigung zu reduzieren?
- Gibt es Banken, bei denen ein Wohnsitz in einem Land wie Südafrika kein Problem darstellt?
- Wie kann ich den genauen Grund für die Kündigungen herausfinden?

Ich suche rechtliche Beratung und Unterstützung, um meine Optionen zu bewerten und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Jegliche Hilfe oder Orientierung in dieser Angelegenheit wäre sehr geschätzt.

Mit freundlichen Grüßen,
Peter Kendzorra

15. Januar 2024 | 21:22

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Ich verstehe Ihre Sorge und möchte Ihnen gerne weiterhelfen.
1. **Rechtliche Schritte gegen die Kündigung**: Grundsätzlich haben Banken das Recht, die Geschäftsbeziehung zu einem Kunden ohne Angabe von Gründen zu kündigen, sofern keine Diskriminierung vorliegt und die Kündigung nicht willkürlich ist. Dies ergibt sich aus dem allgemeinen Vertragsrecht und wird in der Regel auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der Banken so geregelt. Eine Kündigung kann jedoch unwirksam sein, wenn sie gegen Treu und Glauben verstößt. Dies könnte der Fall sein, wenn die Kündigung ohne Vorwarnung erfolgt und Sie dadurch in erhebliche Schwierigkeiten geraten. In einem solchen Fall könnten Sie gerichtlich gegen die Kündigung vorgehen. Allerdings ist dies mit Kosten verbunden und der Ausgang ist ungewiss.

2. **Angabe einer deutschen Adresse**: Die Angabe einer deutschen Adresse könnte dazu beitragen, das Risiko einer Kündigung zu reduzieren, da viele Banken aus steuerlichen oder regulatorischen Gründen keine Konten für im Ausland lebende Personen führen möchten. Allerdings könnte dies auch als Täuschung angesehen werden, wenn Sie tatsächlich in Südafrika leben. Es wäre daher ratsam, dies mit der Bank zu klären.

3. **Banken für Auslandswohnsitz**: Es gibt durchaus Banken, die Konten für im Ausland lebende Personen führen. Allerdings können hierbei höhere Gebühren anfallen und es können bestimmte Dienstleistungen nicht verfügbar sein. Es wäre ratsam, sich bei verschiedenen Banken zu erkundigen und die Konditionen zu vergleichen.

4. **Grund für die Kündigungen herausfinden**: Sie können von der Bank eine Begründung für die Kündigung verlangen. Allerdings sind die Banken nicht verpflichtet, eine solche Begründung zu geben. Es könnte hilfreich sein, einen Anwalt einzuschalten, der die Bank um eine Begründung bittet.

Ich hoffe, dass ich Ihnen mit diesen Informationen weiterhelfen konnte. Bitte beachten Sie, dass dies nur eine erste rechtliche Einschätzung ist und eine persönliche Beratung durch einen Anwalt nicht ersetzen kann.

Mit freundlichen Grüßen
-Rechtsanwältin-


ANTWORT VON

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