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Kündigung Autoversicherung

| 8. April 2019 21:44 |
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Versicherungsrecht, Privatversicherungsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik, M.mel.

Zusammenfassung

Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode

Hatte bei der Vertigo eine Autoversichrung. Über 1 Jahr zum Preis von.488€ abgeschlossen.Vor 16 Jahren gabts mal Problem.mit Beitrag Autodirekt Vorgänger von.Vertigo deshalb hat man.mir meinen.Vertrag gekündigt.Soweit ok.Die wollen für 10 Tage 79€ Beitrag weil sie kurzversicherung gemacht haben.Jahrespreis den ich abgeschlossen habe 488€


Einsatz editiert am 11.04.2019 07:21:05

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:


Nach dem hier einschlägigen Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG), § 39 Vorzeitige Vertragsbeendigung gilt:
„(1) Im Fall der Beendigung des Versicherungsverhältnisses vor Ablauf der Versicherungsperiode steht dem Versicherer für diese Versicherungsperiode nur derjenige Teil der Prämie zu, der dem Zeitraum entspricht, in dem Versicherungsschutz bestanden hat".
D.h. die Prämie muss anteilig aus 488 € berechnet werden. D.h. KEINE Kurzzeitversicherung (gilt übrigens nur für Kurzzeitkennzeichen).


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen

Rückfrage vom Fragesteller 11. April 2019 | 19:00

das würde heisen 488€ müssen demnach durch 365 Tage dann mal 10 gerechnet werden da 10 Tage. Ist das so richtig

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 11. April 2019 | 19:01

...ja, richtig

Bewertung des Fragestellers 11. April 2019 | 19:43

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