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Kreditkarten Betrug Visa Landesbank Berlin

20. April 2021 21:05 |
Preis: 45,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Guten Tag,

Ende 2019 hat eine mir unbekannte Person über die Daten meiner Landesbank Berlin LBB Amazon Visa Karte Hotelzimmer in Frankreich für über 1.200 Euro gebucht. Ich wohne in Deutschland.

Leider fiel mir der Schaden erst jetzt, März 2021, auf, da ich sehr viele Buchungen über die Karte tätige und nur stichprobenartig kontrolliere.
Habe ich Chancen, das Geld vom Hotel in Frankreich oder von der Landesbank Berlin oder Amazon zurück zu erhalten? Ist das Hotel oder die anderen Involvierten verpflichtet, mir auch jetzt noch die Daten der Person(en) heraus zu geben? Wie verfahre ich ? Per Anzeige? ALLE obigen Beteiligten (Hotel, Bank, Amazon) weigern sich, mir Details wie Namen etc. zu nennen mit Berufung auf die 6 Wochen Einspruchsfrist nach Abbuchung. Lediglich der Hotelname ist im Visa-Kontoauszug.

Bitte um Ihre Meinung. Danke sehr.

20. April 2021 | 21:44

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Sie sollten in diesem Fall eine Anzeige gegen unbekannt erstatten, damit die Polizei ermitteln kann, ob das Hotel über die Daten der Person verfügt, die die Übernachtung gebucht und wahrgenommen hat.

Eine Strafbarkeit kommt in diesem Fall nur seitens desjenigen in Betracht, der die Karte benutzt hat.

Eine Geltendmachung eines Auskunftsanspruchs sehe ich in Ihrem Fall allenfalls gegen das Hotel. Aber diesen Anspruch müssten Sie dann in Frankreich durchsetzen. Wenn der Täter ermittelt werden kann und in Deutschland ansässig ist, dann könnten Sie in Deutschland einen zivilrechtlichen Anspruch geltend machen. Ich würde Ihnen in diesem Fall erst einmal empfehlen in Deutschland eine Strafanzeige zu erstatten. Nach Ihren Ausführungen scheint es jedenfalls nicht ausgeschlossen zu sein, dass die Daten zu Ihrer Kreditkarte in Deutschland entwendet worden sind.

Allerdings ist es durchaus möglich, dass die Transaktion so gut verschleiert worden ist und bereits so lange her ist, dass auch die Ermittlungen nicht dazu führen den Täter zu ermitteln.

Es tut mir leid, dass ich keine günstigere Antwort für Sie habe.

Mit freundlichen Grüßen


ANTWORT VON

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