Krankmeldung
s.g.Anwältin/Anwalt!
Meine Lage: 1.Es besteht Arbeitsverhältnis als Deutscher mit einer schweizerischen Firma als sog."Grenzgänger".
2.Wegen vorübergehender Krankheit sind "Krankmeldungen" an die Firma ergangen.
3.Die Firma hat von sich aus eine Fa. "testor treuhand" beauftragt, an mich ein Schreiben zu senden betr.: "Krankheitsanzeige" mit der Bitte "beiliegende Kranheitsanzeige zu unterzeichnen" und mit "Ärztlicher Bescheinigung" an die "Basler Versicherung" zu senden..u.a."Ich habe die Ermächtigung betreffend Datenverarbeitung..gelesen und akzeptiere diese" (=Ermächtigung, dass Daten an involvierte Dritte im In-u.Ausland übermittelt werden;."bei medizinischen Leistungserbringern (Ärzten...., Privatversicherern, Amtsstellen, Arbeitgebern sowie Zeugen..sachdienliche Informationen eingeholt werden dürfen" Diese Entbindung gilt auch für die Basler Versicherungs-Gesellschaft.."
4.Nun meine Frage: Ich bin überhaupt nicht bei der "Basler-Vers." krankenversichert, sondern bei einer deutschen KV und hatte bisher mit dieser "Basler Vers." noch nie etwas zu tun.
5.Ist die Fa."Testor Treuhand" und hinter ihr die "Basler Vers." befugt, an mich Fragen zu meiner Krankheit zu stellen?
Für Ihre Antwort danke ich Ihnen im Voraus!
-- Einsatz geändert am 22.04.2007 15:39:37
Eingrenzung vom Fragesteller
22. April 2007 | 15:38
Es wird nach wie vor nach der Berechtigung gefragt, ob eine Treuhandfirma und in ihrem Schlepptau eine mir unbekannte KV meine Krankmeldung als Grenzgänger überprüfen darf! Denn es geht nicht um Verschleierung, sondern um eine ganz banale Arbeitsunfähigkeit, die auch nicht weiter besteht!
Um eine schnelle Antwort wird gebeten!
Einsatz wird erhöht auf € 50.-
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