Krankenversicherungsbeitrag
Hallo, Guten Tag, ich bin Rentnerin und bin bei der Barmer freiwillig versichert, weil in nicht die gesetzlich vergeschriebenen Berufsjahre
habe , die zu einer gesetzlichen Krankenversichrung nötig wären.
Ich muß jedes Jahr mein Einkommensteuerbescheid vorlegen und danach wird der Beitrag berechnet. Ich habe mir im Laufe meines Lebens einige Ersparnisse zugelegt. Von diesen Zinsen muß ich Krankenkassenbeiträge bezahlen. Ich finde das verstößt gegen das Grundgesezt § 1, "Jeder ist vor dem Gesetzt gleich zu behandeln"
Ca im Jahre 2000 oder 2001 haben die gestzlich Versicherten
Rentner es bei Gericht durchgefochten, daß sie Ihre Nebeneinkünfte nicht bei der Krankenkasse anzugeben hätten.
Ich frage mich , wieso kann hier mit zweierlei Mass gemessen werden ?
Ich möchte das bei Gericht anfechten, und suche Mitstreiter, damit wir und die Kosten teilen können.
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