Bei der Einlieferung in ein Krankenhaus sind mir 3 Piercings entfernt worden. Zwei an den Brustwarzen und eines am Hoden. Während die an Hoden und einer Brustwarze problemlos entfernt worden waren, scheint das dritte an der Brustwarze gewaltsam entfernt worden zu sein. Auf Nachfrage hieß es vom Personal, dies ei von der Lagerung (meines Körpers).
Bei der Einlieferung auf die Intensivstation der Uni- Klinik war die Brust derart geschwollen, dass unter der Vermutung eines Tumors erst einmal eine Mammographie durchgeführt wurde. Mittlerweile ist die Brustwarze selbst abgefallen, und anstelle dessen habe ich an der linken Brust nur noch eine Gewebewulst rötlich- weißer vernarbter Natur, optisch ebenfalls nicht schön. Zur Zeit warte ich auf eine Operation zur Entfernung eines Eiterherdes unter der "Rest- Brustwarze" in Größe eines Hühnerei, der sich unter der Brustwarze gebildet hat.
Meine Frage: Soll ich hierzu vor Gericht insistieren und klagen?
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Basierend auf Ihren Schilderungen könnte hier durchaus ein Behandlungsfehler des Krankenhauspersonals vorliegen, der zu Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüchen führen kann.
Folgende Punkte sprechen dafür:
- Das gewaltsame Entfernen des Piercings an der Brustwarze, das zu einer starken Schwellung und letztlich zum Abfallen der Brustwarze geführt hat. Hier stellt sich die Frage, ob dies medizinisch notwendig war und fachgerecht durchgeführt wurde.
- Die Bildung eines großen Eiterherdes unter der Brustwarze als Folge. Dies deutet auf eine Infektion hin, die möglicherweise durch unsachgemäßes Vorgehen verursacht wurde.
- Die optische Entstellung und die Notwendigkeit einer weiteren Operation.
Um Ihre Ansprüche durchzusetzen, müssten Sie dem Krankenhaus bzw. den behandelnden Ärzten einen Behandlungsfehler nachweisen. Dazu sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen.
Bei nachgewiesenem Behandlungsfehler bestehen gute Aussichten auf Schmerzensgeld für die erlittenen Schmerzen und die Entstellung sowie auf Ersatz der Folgebehandlungskosten. Die Höhe richtet sich nach der Schwere des Fehlers und des Schadens.
Eine gerichtliche Klage ist der letzte Schritt, wenn keine außergerichtliche Einigung erzielt wird. Ich rate, dies mit anwaltlicher Unterstützung konsequent weiterzuverfolgen. Die Erfolgsaussichten sind schwer pauschal einzuschätzen, scheinen aufgrund Ihrer Schilderung aber durchaus gegeben zu sein.
Sofern Sie eine rechtliche Vertretung wünschen, können Sie mich bei Interesse gerne unter meiner im Profil genannten E-Mail-Adresse kontaktieren.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.