Sehr geehrter Ratsuchender,
der Vertrag ist nach dem hier anwendbaren deutschen Recht, das sich insoweit auch nicht vom EU-Recht unterscheidet, einzuhalten.
Allerdings stellt sich hier die Frage, wann welcher Vertrag zustande gekommen ist.
Ist, wovon ich ausgehe, bereits am Telefon der Vertrag (das Tier zu dem Preis) geschlossen worden und nicht nur das Angebot zur Sichtung gemacht worden, gilt bereits dieser Vertrag und zwar nur zu den dort getroffenen Bedingungen.
Dann sollten Sie auch die Papiere mit Hinweis auf diesen Vertragsschluss herausverlangen.
Ist der Vertrag erst tasächlich am Sitz des Verkäufers zustande gekommen, haben Sie diese Bedingungen akzeptiert und werden sich daran messen lassen müssen.
Die Fahrtkosten könnten Sie nur dann geltend machen, wenn sie ausdrücklich aufgeführt sind.
Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für Ihre Ausführungen.
Also hier die Nachfrage: Im Internet gesehen, angerufen und 50 € angezahlt(überwiesen). Nach 2 Tagen Rückanfrage per Email vom Züchter, wieder wir angerufen, termin vereinbart und nach 2 Wochen Katze geholt. Bis dato war von einem Vertrag und etwaigen Details keine Rede. --> Und niemand fährt 180 km umsonst, also nahmen wir die Katze zu den bereits erwähnten und leider unseglichen Bedingungen mit.
Danke für Ihre Hilfe
So, wie Sie es schildern, ist der Vertrag dann telefonisch zustande gekommen.
Hier sollten Sie nun schriftlich die Anfechtung der Bedingungen erklären und die Herausgabe der Papiere verlangen