Sehr geehrte Fragestellerin,
wenn das Bauwerk abgenommen wurde, dann sind Mängel- oder Schadensersatzansprüche grundsätzlich ausgeschlossen, wenn sich diese nicht bei der Abnahme schriftlich vorbehalten werden. Dies gilt allerdings nicht, wenn Sie wider besseren Wissens von dem Architekten oder dem Bauleiter in die Irre geführt worden sind. Dann greift hierbei die Nachhaftung, und das Bauunternehmen müsste den Keller entweder rückbauen oder wenn dies nicht möglich ist, für alle Folgekosten geradestehen. Sie sollten als nächsten Schritt daher der Baufirma unter Anzeige des Mangels eine Frist zur Erklärung setzen, die nicht länger als zwei Wochen betragen sollte. Innerhalb dieser zwei Wochen sollten sie schriftlich dazu Stellung nehmen. So dann wären die Voraussetzungen gegeben, der Baufirma die Kosten aufzuerlegen.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da Sie nur einmal unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Falls Sie eine Rechtsschutzversicherung besitzen sollten, könnten wir für Sie eine kostenfreie Deckungsanfrage durchführen.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt
Antwort
vonRechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer, LL.M.
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Hallo Herr Dr. Hoffmeyer,
vielen lieben Dank für Ihre Nachricht. Eine Sache hatte ich nicht richtig dargestellt und daher stellt sich mir Nun noch eine Frage. Wir hatten eine Fertighausfirma und ein seperates Unternehmen, welches den Keller gebaut hat. Die Pläne für den Keller hat die Fertighausfirma angefertigt - gebaut wurde er dann von einem anderen Unternehmen.
Können Sie mir sagen, wen ich denn dann belangen könnte? Ich bin mir nicht ganz sicher, ob der Kellerbauer der Schuldige ist, da er den Keller falsch gebaut hat oder die Hausfirma, da sie die Pläne gezeichnet haben und anschließend nicht überprüft haben, ob der Keller auch so gebaut wurde. Bzw die Hausfirma hat den Keller ja auch mit einem schriftlichen Protokoll ohne Mängel abgenommen.
Nun ist eben die Frage, ob ich die Erklärung vom Kellerbauunternehmen einfordern soll oder eine Erklärung von der Hausfirma warum der Keller so abgenommen wurde. ich besitze leider nur eine Verkehrsrechtsschutzversicherung.
Ich bedanke mich im Vorraus für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau von der Heiden,
hier wäre die ausführende Firma in der Verantwortung, die die richtigen Pläne gehabt hatte, sofern die Fertighausfirma nicht explizit vertraglich die Bauaufsicht für den Keller übernommen hatte.
Falls allerdings durch die erfolgte Abnahme der Fertighausfirma etwaige Mängelansprüche nicht mehr durchsetzbar sein sollten, käme die Fertighausfirma als Haftungspartner wieder in Betracht, da diese vor der Abnahme die Rechtmäßigkeit hätte überprüfen müssen.
Fordern Sie daher zunächst von beiden Firmen eine entsprechende Erklärung an, die Sie dann hier gerne hochladen können.
Bei weiteren Fragen stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Hoffmeyer, LL.M.
Rechtsanwalt