Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
Ihre Fragen beantworte ich wie folgt:
Zitat:1. Müsste ich tatsächlich bei unter 20 Gläubigern und mit inzwischen aufgegebener Selbständigkeit in die Regelinsolvenz? Kann ich trotzdem zunächst Privatinsolvenz einreichen ohne dass dies eine künftige Restschuldbefreiung gefährdet?
Wenn Sie weniger als 20 Gläubiger haben und keine Rückstände bei Sozialversicherungsträgern (das müssten Sie für Angestellte die Krankenkasse nicht bezahlt haben), dann wir ein Antrag auf Regelinsolvenz zurückgewiesen. Nach Ihrer Schilderung ist der Verbraucherinsolvenzantrag daher zwingend.
Zitat:2. Hat die Regelinsolvenz ggü. der Privatinsolvenz Nachteile? Beides dauert ja derzeit 3 Jahre? Gibt es grundlegende Unterschiede in der RSB?
Nach mehreren Gesetzesänderungen gibt es im Grunde in Fällen wie dem Ihren keine großen Unterschiede, die Kosten im Regelinsolvenzverfahren können manchmal minimal höher sein. Dies ist aber meist nur der Fall bei Schuldner die auch während des Verfahrens noch selbständig bleiben. Sie können aber in beiden Fällen einen Antrag auf Restschuldbefreiung und Kostenstundung stellen, hier gibt es keine Unterschiede.
Zitat:3. Wenn ich richtig informiert bin, muss der Verwalter auch meine rückwirkenden Steuererklärungen machen?
Die Pflicht die Erklärungen abzugeben obliegt dem Verwalter. Wenn aber keine Erstattungen zu erwarten sind wird er sich in der Regel mit den Schätzungen des Finanzamtes zufrieden geben.
Zitat:4. Viele Belege und Unterlagen liegen mir aber nicht mehr vor. Mein ehem. Steuerberater hat diese angeblich nicht. Ist meine RSB gefährdet, wenn ich nicht alle nötigen Belege vorlegen kann?
Nein, es reicht wenn Sie alles vorlegen was Sie noch haben und ggf. auf den Steuerberater verweisen.
Zitat:5. Gibt es ggfs. eine andere Möglichkeit sich mit dem FA auf eine Forderungssumme zu einigen? Wenn man bspw. anhand von Kontoauszügen das Einkommen schätzt?
Theoretisch können Sie die Erklärung auch anhand der vorhandenen Unterlagen und eigenen Schätzungen machen. Wenn das Finanzamt sich aber nicht darauf einlässt und eine Nachprüfung vornehmen will hilft das nicht viel weiter.
Zitat:6. Die Schätzung des Finanzamtes ist um ein vielfaches höher als die tatsächlichen Steuerschulden wären. Kann das zu einem Nachteil für mich werden oder ist dies egal, da diese ohnehin alle in die Restschuldbefreiung fallen.
Ob Sie beim Finanzamt 10.000 € oder 100.000 € Schulden ist dann egal wenn Sie die Restschuldbefreiung erhalten. Vernünftige Einigungen mit dem Finanzamt sind der Regel ohne ordentliche Unterlagen nicht möglich.
Zitat:7. Was empfehlen Sie mir?
Bitten Sie die Schuldnerberatung einfach aufgrund der bisherigen Zahlen einen außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplan zu erstellen und diesen an die Gläubiger zu versenden und stellen Sie nach der Ablehnung dann den Verbraucherinsolvenzantrag. Alles andere ist Zeitverschwendung.
Ich hoffe Ihre Fragen damit inhaltlich zufriedenstellend beantwortet zu haben und wünsche Ihnen noch einen schönen Tag und viel Erfolg im Neuen Jahr.
Mit freundlichen Grüßen,
RA Fabian Fricke