Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Kaufvertrag Wohnmobil und Nachrüstung

5. Februar 2025 10:00 |
Preis: 45,00 € |

Kaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir haben am 20.01.2025 einen Kaufvertrag über ein Wohnmobil abgeschlossen.

Der Kaufpreis setzt sich aus dem Wohnmobil zusammen und aus einer weiteren Werkstattleistung. (Auflastung des Wohnmobil, neue Felgen, neue Federn etc.

Es ist im Kaufvertrag angegeben, dass die Zusatzmontagen nach Zulassung per separatem Werkstattauftrag erledigt werden.

genauer Wortlaut: "Ab hier Nachrüstung durch Reisemobile ... nach Zulassung über separaten Werkstattauftrag" -----> Summe Nachrüstung angegeben.

Ein separater Werkstattauftrag habe ich noch nicht erhalten. Habe ich nun die Möglichkeit nur das Wohnmobil zu zahlen und die Nachrüstung nicht in diesem Betrieb erledigen zu lassen?

vielen Dank

5. Februar 2025 | 10:40

Antwort

von


(370)
Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Vielen Dank für Ihre Anfrage.
Basierend auf dem gegebenen Kontext und den Informationen, die Sie bereitgestellt haben, lässt sich Ihre Frage wie folgt beantworten:

Vertragliche Vereinbarung: Der Kaufvertrag, den Sie abgeschlossen haben, enthält eine Klausel, die besagt, dass die Nachrüstungen (wie Auflastung, neue Felgen, neue Federn) nach der Zulassung des Wohnmobils über einen separaten Werkstattauftrag erfolgen sollen. Dies deutet darauf hin, dass die Nachrüstungen nicht Teil des ursprünglichen Kaufvertrags sind, sondern separat behandelt werden.

Zahlungspflicht: Da die Nachrüstungen als separate Leistung im Vertrag ausgewiesen sind und ein separater Werkstattauftrag noch nicht erteilt wurde, sind Sie grundsätzlich nur verpflichtet, den Kaufpreis für das Wohnmobil selbst zu zahlen. Die Nachrüstungen können als eigenständige Leistung betrachtet werden, die erst mit dem separaten Werkstattauftrag verbindlich wird.

Möglichkeit der Fremdvergabe: Da der separate Werkstattauftrag noch nicht erteilt wurde, haben Sie die Möglichkeit, die Nachrüstungen in einem anderen Betrieb durchführen zu lassen, sofern der ursprüngliche Vertrag keine Verpflichtung enthält, diese Arbeiten zwingend bei dem Verkäufer des Wohnmobils durchführen zu lassen.

Empfehlung: Es wäre ratsam, den Vertragstext genau zu prüfen, um sicherzustellen, dass keine Klauseln enthalten sind, die Sie verpflichten, die Nachrüstungen bei einem bestimmten Betrieb durchführen zu lassen. Falls Unsicherheiten bestehen, könnte eine Rücksprache mit dem Verkäufer oder eine schriftliche Bestätigung über die Möglichkeit der Fremdvergabe der Nachrüstungen hilfreich sein.


Mit besten Grüßen
Katharina Larverseder
Rechtsanwältin


ANTWORT VON

(370)

Am Karlsplatz 3
80335 München
Tel: 08954194866
Web: https://www.frag-einen-anwalt.de/anwalt/Rechtsanwaeltin-Katharina-Larverseder-__l108623.html
E-Mail:
RECHTSGEBIETE
Steuerrecht, Reiserecht, Strafrecht, Zivilrecht, Kaufrecht
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119054 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Eine so ausführliche und schnelle Beantwortung ist mehr als lobenswert. Keine Rückfrage notwendig. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank für die schnelle und nachvollziehbare Erläuterung. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Wow hätte Noenals gedacht das ein Fremder Mensch für wenig Geld hier mir so Hilft vielen Dank. ...
FRAGESTELLER