Sehr geehrte Ratsuchende,
vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:
Bei Tieren ist das Kaufrecht und Sachmängelrecht des BGB gemäß § 90a BGB entsprechend anzuwenden.
Die Rückerstattung des Kaufpreises von Euro 300,- wäre nur nach einem Vertragsrücktritt oder einer Vertragsaufhebung möglich.
Grundsätzlich stehen dem Käufer eines Tieres allerdings verschiedene Rechte aus Sachmängelrecht zu, wenn die Katze bei Übergabe einen Mangel – also einen Gesundheitsschaden - aufweist.
Bei den erwähnten Gesundheitsproblemen an den Zähnen der Katzen handelt es sich grundsätzlich um Mängel im Sinne des Kaufrechts.
Hier besteht jedoch die Besonderheit, daß Sie über den schlechten Zustand der Zähne aufgeklärt wurden (möglicherweise jedoch nicht über das Ausmaß der Probleme bzw. Mängel).
Jedenfalls sehe ich einen Anspruch auf die Erstattung der erwähnten Euro 800,- da sich die Verkäuferin verpflichtet hatte die entsprechenden Kosten zu erstatten, die nicht von der Versicherung erstattet wurden.
Ich würde Ihnen daher empfehlen von der Verkäuferin nachweislich schriftlich unter Fristsetzung von 14 Tagen – per Einwurf/Einschreiben – die zusätzlichen Kosten von Euro 800,- einzufordern, die aufgrund der Operation zu bezahlen waren.
Erwähnen Sie in dem Schreiben auch ausdrücklich die Absprache, daß sich die Verkäuferin bereit erklärt hatte diese Zusatzkosten zu übernehmen.
Zusätzlich sollten Sie alle Dokumente, Rechnungen, schriftliche Kommunikation etc. aufbewahren, falls Sie ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen.
Eine gütliche Einigung über die Kosten ist allerdings stets vorzugswürdig.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Mack
Rechtsanwalt
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