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Katzen mit schlechten Zähnen gekauft

6. Januar 2025 18:22 |
Preis: 45,00 € |

Tierrecht, Tierkaufrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ich habe zwei 7 Jahre alte Katzen gekauft wo die Besitzerin mir sagte die Zähne müssten evtl saniert werden. Soweit so gut.
Bei Übergabe jedoch sagte sie mir der Tierarzt meinte die Zähne sehen sehr schlecht aus und die Katzen bräuchten eine Op.
Wir verblieben so das ich sie nehme wenn ihre Versicherung dieses übernimmt, sie versicherte das die Versicherung diese Kosten übernimmt, worauf ich dann ihre Versicherung übernommen habe.
Nun sieht es leider so aus das die Versicherung nur einen Teil übernommen hat und ich auf knapp 800€ sitzen bleibe und nicht wieder bekomme.
Ich habe somit 300€ für kranke Katzen bezahlt und muss zusätzlich die 800€ für die Zähne tragen da es auch ein absoluter Notfall war da die Zähne schon total vergammelt und abgebrochen waren und die Katzen kaum etwas gefressen haben als sie zu uns kamen, es ging ihnen also schon schlecht.
Innerhalb kürzester Zeit war ich mehrfach beim Tierarzt und die Zähne mussten schnell operiert werden da die Katzen starke Schmerzen hatten.
Die Besitzerin sagte mir sie beteiligt sich falls die Versicherung nicht alles übernimmt.
Nachdem alles erledigt war und die Versicherung nur einen Teil an Kosten übernommen hat, sagte ich der ehemaligen Besitzerin das ich gerne die 300€ für die Kätzchen zurückhaben möchte da es nicht fair ist wie das alles gelaufen ist.
Sie findet es allerdings nicht so und sagte mir das sie ja schließlich auch hätte die Kosten übernehmen müssen wenn sie das hätte machen lassen. Also für sie ist das quasi gehopst wie gesprungen ob ich das Geld für ihr Verschulden bezahle oder sie. Denn die Zähne von den Armen Tieren gammeln schon sehr lange Zeit vor sich hin sagte mir meine Tierärztin. Mehr als 7 Zähne mussten gezogen werden (pro Katze)
Meine Frage: habe ich eine Chance die op kosten auf Grund falscher Tatsachen ihrer Seits von ihr erstattet zu bekommen?
Oder zumindest den Kaufpreis?
Ich habe das Gefühl sie wollte die Tiere einfach schnell loswerden damit sie sich nicht um die Zähne kümmern muss und nicht auf den Kosten sitzen bleibt.
Denn versichert wurde mir ja etwas anderes.
Lieben Dank

6. Januar 2025 | 19:18

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne unter Berücksichtigung Ihrer Sachverhaltsangaben wie folgt beantworte:


Bei Tieren ist das Kaufrecht und Sachmängelrecht des BGB gemäß § 90a BGB entsprechend anzuwenden.

Die Rückerstattung des Kaufpreises von Euro 300,- wäre nur nach einem Vertragsrücktritt oder einer Vertragsaufhebung möglich.


Grundsätzlich stehen dem Käufer eines Tieres allerdings verschiedene Rechte aus Sachmängelrecht zu, wenn die Katze bei Übergabe einen Mangel – also einen Gesundheitsschaden - aufweist.

Bei den erwähnten Gesundheitsproblemen an den Zähnen der Katzen handelt es sich grundsätzlich um Mängel im Sinne des Kaufrechts.

Hier besteht jedoch die Besonderheit, daß Sie über den schlechten Zustand der Zähne aufgeklärt wurden (möglicherweise jedoch nicht über das Ausmaß der Probleme bzw. Mängel).

Jedenfalls sehe ich einen Anspruch auf die Erstattung der erwähnten Euro 800,- da sich die Verkäuferin verpflichtet hatte die entsprechenden Kosten zu erstatten, die nicht von der Versicherung erstattet wurden.


Ich würde Ihnen daher empfehlen von der Verkäuferin nachweislich schriftlich unter Fristsetzung von 14 Tagen – per Einwurf/Einschreiben – die zusätzlichen Kosten von Euro 800,- einzufordern, die aufgrund der Operation zu bezahlen waren.

Erwähnen Sie in dem Schreiben auch ausdrücklich die Absprache, daß sich die Verkäuferin bereit erklärt hatte diese Zusatzkosten zu übernehmen.


Zusätzlich sollten Sie alle Dokumente, Rechnungen, schriftliche Kommunikation etc. aufbewahren, falls Sie ihre Ansprüche gerichtlich geltend machen müssen.

Eine gütliche Einigung über die Kosten ist allerdings stets vorzugswürdig.


Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen.

Mit freundlichen Grüßen


Thomas Mack
Rechtsanwalt


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