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KSK als Coach

13. September 2024 21:47 |
Preis: 31,00 € |

Sozialrecht


Beantwortet von


23:23

Guten Tag,

Ich bin als Autorin tätig und hauptberuflich freiberuflich.

Zudem arbeite ich nebenberuflich in Teilzeit angestellt 15 stunden die Wwoche. Dort zahle ich aber keine Krankenversicherung oder Pflegeversicherung, da ich hauptberuflich freiberuflcih bin, da ich in der nebenberuflichen Tätigkeit weniger verdiene.

Nun auf Grund meiner Expertise meiner Bücher die ich geschrieben habe diverse Anfragen für Coachings.


Ich möchte zum einen zu einem monatlichen fixpreis für ein Unternehmen als Coach tätig sein (in Rahme eines Dienstvertrages)

Ich werde weiterhin Bücher schreiben und Veröffentlichen.

Die Einnahmen werden aber von dem Coaching voraussichtlich größer sein, als von den Büchern.

Zeitlich wird es so sein, dass ich 20 stunden als Coach tätig bin und 20 für meine Bücher und 15 stunden für die nebenberufliche Anstellung.

Bin ich in dieser Konstellation weiterhin freiberuflich und damit in der KSK?

Falls nicht, welchen "frame" müsste die zusätzliche Tätikgeit als Coach haben, damit ich weiterhin freiberuflch bin und in der KSK versichert?

Danke


13. September 2024 | 23:07

Antwort

von


(892)
Ahrberger Weg 12
31157 Sarstedt
Tel: 050668659717
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Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

Gerne beantworte ich Ihre Fragen auf Grundlage des geschilderten Sachverhalts und unter Berücksichtigung des Einsatzes wie folgt:

Als freiberufliche Autorin sind Sie über die Künstlersozialkasse (KSK) versichert, solange Ihre künstlerische Tätigkeit den Schwerpunkt Ihrer Arbeit bildet. Ihre nebenberufliche Anstellung über 15 Stunden pro Woche bleibt unproblematisch, da Sie hauptberuflich freiberuflich tätig sind.

Wenn Sie als Coach tätig werden und die Einnahmen aus dem Coaching Ihre Autoreneinnahmen übersteigen, könnte die KSK Ihre Freiberuflichkeit infrage stellen. Coaching wird in der Regel nicht als freiberufliche Tätigkeit anerkannt, es sei denn, es hat einen engen Bezug zu Ihrer publizistischen Tätigkeit.

Um in der KSK zu bleiben, sollten Sie sicherstellen, dass Ihre Coaching-Tätigkeit klar mit Ihrer Autorentätigkeit verbunden ist. Andernfalls wäre eine freiwillige Krankenversicherung notwendig.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 13. September 2024 | 23:17

wäre für das szenario folgendes möglich:

ENTWEDER:
im dienstleistungsvertrag, den ich unterschreiben würde für das coaching, werde ich als medienkünstlerin (diese tätigkeit fällt in die ksk) und enstpricht grob, was ich mache in dem coaching, bezeichnet. der dienstleistungsvertrag gibt mir den auftrag als medienküstlerin?

dann wäre diese einnahme ja dem künstlerrischen zuzuordnen und könnte damit unbegrenzt sein?

ODER:
die tätigkeit 20 std coaching 20 stunden autorin 15 stunden nebenberufliche anstellung ist so aufgeteilt, dass ich trotz, dass ich ja 35 stunden mit anderm beschäftig bin (oder zählen die 15 stunden nebenberufliche anstellung nicht dazu???) dennoch mit den büchern den meisten umsatz machen (wenn auch nicht gewinn) ??

herzlichen dank

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 13. September 2024 | 23:23

Guten Abend,

zu Ihren Rückfragen:

1. Dienstleistungsvertrag als Medienkünstlerin

Wenn Sie im Dienstleistungsvertrag explizit als Medienkünstlerin bezeichnet werden und das Coaching im weitesten Sinne Ihre künstlerische Tätigkeit widerspiegelt, könnte dies als freiberufliche künstlerische Tätigkeit im Sinne der KSK anerkannt werden. Die Einnahmen wären dann tatsächlich künstlerisch zuzuordnen. Entscheidend ist jedoch, dass die KSK diesen Bezug akzeptiert. Es wäre ratsam, vorab mit der KSK zu klären, ob diese Tätigkeit als künstlerisch anerkannt wird.

2. Zeitliche und umsatzmäßige Aufteilung

Die 15 Stunden nebenberufliche Anstellung werden bei der Prüfung des Schwerpunktes der Künstlertätigkeit nicht mitgerechnet, da es sich um eine abhängige Beschäftigung handelt. Für die KSK ist der Anteil der selbstständigen Tätigkeit maßgeblich. Wenn Sie also mit den Büchern den größten Umsatz machen, könnte dies den künstlerischen Schwerpunkt weiterhin rechtfertigen, auch wenn Sie zeitlich mehr als Coach tätig sind. Hier ist der Umsatz und nicht die Zeit das entscheidende Kriterium für die KSK.

Ich hoffe diese Informationen helfen Ihnen weiter.

Mit freundlichen Grüßen

Hussein Madani

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