Zusammenfassung:
------------------------
Mein Auto ist laut Fahrzeugpapiere zum 01.01.23 angemeldet worden, obwohl ich es online am 27.12.22 angemeldet habe. Ich habe jetzt aber ggf. finanzielle Nachteile durch Bafa Umweltprämiere & THG weil es im Jahr 2023 ist.
Details:
------------------------
- Ich habe ein Elektroauto aus dem Bestand gekauft vor Weihnachten.
- Wegen Feiertage usw. kam Fahrzeugbrief erst am 27.12.22.
- Ich wollte es schnell(!) noch vor Jahreswechsel anmelden und habe mich fatalerweise für die Digitalisierung entschieden. Ich habe es am 27.12. in der früh online zugelassen mit dem neuen Personalausweis auf der Plattform [1]
- Ich habe den Briefumschlag des Einschreibens vorliegen und als Datum steht der 29.12.22 drauf
- Fahrzeugschein u.W. kamen am 30.12. an. Es ist rechts unten von der KFZ-Zulassungsstelle zum 29.12.22 unterschrieben. ABER das Zulassungsdatum war auf den 01.01.2023 festgelegt.
- Am 30.12. bin ich zur Zulassungsstelle Nürnberg gegangen mit der Bitte das Auto zum 30.12. anzumelden, weil auch das Abholdatum des Autos zum 30.12. war. Zitat: "Der Antrag ist online eingereicht worden, da können wir nichts machen. Das ist jetzt in der Schwebe irgendwo in der Datenwolke und da können wir ihnen nicht helfen". Sie verwiesen mich darauf, dass irgendwo im Antragsverfahren steht dass es 3 Tage dauere
- Auf der Nürnberger Online Zulassung habe ich dazu nichts gefunden, habe aber folgende Quelle gefunden [2]. Hier steht: "Plakettenträger auf Kennzeichen aufbringen und losfahren – das Datum zur Wirksamkeit der Zulassung befindet sich auf dem von der Zulassungsbehörde zugesandten Bescheid. Dieser ist i.d.R. drei Tage nach Versand wirksam. Erst dann darf losgefahren werden."
- i.d.R. finde ich auch sehr exakt um ehrlich zu sagen...
Meine Befürchtung:
-------------------
- Ich kann für 2022 die THG Quote nicht anmelden (-300€) und die BAFA Prämie (Welche ich heute, 31.12.22 einreichen muss!) wird entweder ganz gestrichen (-5.000€) oder ich krieg den 2023 Satz (-2.000€). Siehe [3]. Mir ist vor allem die BAFA wichtig.
- In der Richtlinie im Bundesanzeiger steht überall "Antragstellung bis einschließlich 31. Dezember 2022". Es steht immer Antragsdatum und nichts zum Thema Zulassungsdatum. Aber: Wenn ich das Zulassungsdatum online angeben möchte steht "Bitte geben Sie ein älteres oder das heutige Datum an". Das ist aus meiner Sicht eine technisch falsche Implementierung / Einschränkung der Plattform im Vergleich zur Richtlinie.
Alles nur weil ich Elektromobilität und Digitalisierung fördern/nutzen wollte... Hätte ich die Zulassung analog gemacht wäre alles ohne Probleme gewesen, ich finde es ist so verquer im Vergleich zu den Zielen der Politik...
Mein Wunsch:
-------------------
- Ich komme mit Logik und Verständnis bei den Behörden nicht weiter. Ich bräuchte einen anwaltlichen Brief mit der Bitte das Datum vom 01.01.2023 auf 29.12.2022 (Datum der Zulassung rechts unten im Fahrzeugbrief) in den Fahrzeugdokumenten anzupassen.
- Alternativ eine "voreilende" Beschwerde/Hinweis bei BAFA mit dem Hinweis, dass ich aufgrund der technischen Limitierung der Plattform nicht das Zulassungsdatum (01.01.2023) und stattdessen das Datum der Ausstellung der Dokumente (29.12.22) genutzt habe. Je nachdem was rechtlich am sinnvollsten ist.
VIELEN DANK!!
Links
-------------------
[1] https://ikfz.komm.one/intelliform/assistants/intelliForm-Mandanten/pool/Assistants-Dialoge/ikfz/ikfz_frontend/dialog;jsessionid=WGMZpJ1-n7O4LOtCbS86MaLzrqp0iIS7j_Km4x0e.IFP0?state=7d7f1bdf08d9794a&cc=ZdmxbPLq0STrEq07cJ4ThkA6l5jN4pzU704xXmzk-0
[2] https://bmdv.bund.de/SharedDocs/DE/Artikel/StV/Strassenverkehr/internetbasierte-fahrzeugzulassung.html
[3] https://www.bafa.de/DE/Energie/Energieeffizienz/Elektromobilitaet/Neuen_Antrag_stellen/neuen_antrag_stellen.html
[4] Antragstellung bis einschließlich 31. Dezember 2022
Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Grundsätzlich ist bei der Prämie zur Förderung der eAutos nicht das Darum der Antragstellung sondern das ZulassungsDatum entscheidend.
Daher ist die Zuweisung der Förderung fraglich, wenn das "offiziell" der 02.01.2023 ist.
Andererseits ist das ein Feiertag und es ist ja nicht davon auszugehen, dass Sie selbst die Zulassung erst ab 01.01.2023 beantragt haben.
Wenn Ihre Papiere rechts unten von der KFZ-Zulassungsstelle zum 29.12.2022 unterschrieben wurden das Zulassungsdatum aber auf 01.01.2023 festgelegt wurde, handelt es sich ggf. um ein "Schreibversehen" das korrigiert werden kann.
Also sollten Sie erstens die volle Förderung beantragen und vorher ihre Papiere mit der Aufforderung zur Korrektur an die Zulassungsstelle zurück senden bzw. dort vorsprechen (und dokumentieren dass, wann und bei wem Sie das gemacht haben) und sich ein schriftliches Ergebnis mitteilen lassen.
Eine mündlich Ablehnung reicht ggf. nicht aus, deshalb ist ein schriftlicher Antrag sinnvoll.
Die fehlerhafte und lässige Bearbeitung Ihres Antrags und der Papiere führt ggf. zu einer Schadensersatzpflicht der Zulassungsstelle. Und Sie haben den Nachweis, dass die Zulassung an sich in 2022 abgeschlossen war.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.