Ich bin ein gewerblicher Autohändler und verkaufe neue und Gebrauchtwagen. Ich möchte gerne bei Mobile oder Autoscout ein Elektrofahrzeug inserieren mit Verrechnung der Umweltprämie
Beispiel: das Auto kostet 40.000€, die BaFa Prämie ist 6.000€ also möchte ich das Auto mit 34.000€ inserieren.
Ich habe unserem Verband mit einem Juristen gesprochen, der sagte, dass man da vorsichtig sein sollte.
Mir ist klar, dass ich dort prominent drauf hinweisen muss. Ich würde sogar im ersten Bild einen auffälligen Hinweistext schreiben: alle Hersteller und BaFa Prämien enthalten.
Meine Frage: kann ich das Auto ohne Probleme mit dem Preis von 34.000 € inserieren, wenn ich da prominent drauf hinweise?
auf Grundlage der durch Sie mitgeteilten Informationen beantworte ich Ihre Frage wie folgt:
Sie sollten davon absehen den Preis nach Abzug der Bafa-Prämie als Preis des Fahrzeugs in Ihren Inseraten anzugeben.
Wenn Sie Werbung machen, die sich an Verbraucher richtet, dann sind Sie nach der Preisangabenverordnung dazu verpflichtet Preise mit allen Bestandteilen anzugeben.
Die Prämie kann nur derjenige erhalten, der die Voraussetzungen dafür erfüllt und einen ordnungsgemäßen Antrag einreicht. Deshalb ist der Preis unter Berücksichtigung der Prämie nicht der tatsächliche Letztverbraucher Endpreis.
Ein Verstoß gegen diese Regularien kann dazu führen, dass Sie von Mitbewerbern nach den §§ 3
, 3a UWG
wegen Verstoß gegen eine Marktverhaltensregel abgemahnt werden können. Im Übrigen käme bei einem Verstoß gegen die Preisangabenverordnung auch ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 25.000 € nach dem Wirtschaftsstrafgesetz in Betracht.
Sie können allenfalls in Ihrem Angebot erwähnen, dass für das Fahrzeug eine Förderung in Höhe von bis zu 6000 € in Betracht kommt. Sie sollten jedoch nicht mit einem Preis werben, der den Rabatt bereits berücksichtigt.