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Ins Pflegeheim ohne Pflegestufe - Wer zahlt?

| 23. April 2013 18:08 |
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Sozialrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Zusammenfassung

Kann meine Mutter ohne Pflegestufe in einem Pflegeheim aufgenommen werden?

Eine Aufnahme in ein Pflegeheim ohne Pflegestufe ist grundsätzlich möglich, jedoch ist in der Regel eine Heimbedürftigkeitsbescheinigung erforderlich.

Hallo,
Meine Mutter (93) will in ein Pflegeheim, hat aber keine Pflegestufe (abgelehnt) und die Rente (1.300 Euro) reicht nicht zur Deckung der Kosten.
Frage:
Wird sie überhaupt von einem Pflegeheim ohne Pflegestufe aufgenommen (z.B. kirchliches Heim)? Und wenn ja, kann die Differenzzahlung von mir als Sohn verlangt werden?
Mir ist bekannt, dass bei Vorliegen eine Pflegestufe von mind. 0 das Sozialamt zunächst einspringt und dann sich an mich wendet. Doch was, wenn keine Pflegestufe vorliegt?
Gruß und Danke im Voraus!

23. April 2013 | 19:33

Antwort

von


(950)
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Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:






Frage 1:
"Wird sie überhaupt von einem Pflegeheim ohne Pflegestufe aufgenommen (z.B. kirchliches Heim)?"


Nein, denn es ist grundsätzlich eine sog. Heimbedürftigkeitsbescheinigung notwendig. Die Heimbedürftigkeitsbescheinigung setzt zwar keine Pflegestufe voraus, es erfolgt aber bei Vorliegen der Voraussetzungen dann mindestens eine Einstufung in Pflegestufe 0.


Die staatlichen Pflegeheime verlangen diese Heimbedürftigkeitsbescheinigung auch in aller Regel für eine heimaufnahme.

Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit, ohne Pflegestufe im Heim aufgenommen zu werden, was auch mit weniger Kosten verbunden ist. Ansprechpartner wäre in diesem Fall das Pflegeheim Ihrer Wahl, welches Ihnen die entsprehenden Informationen auch gerne erteilen wird.






Frage 2:
"Mir ist bekannt, dass bei Vorliegen eine Pflegestufe von mind. 0 das Sozialamt zunächst einspringt und dann sich an mich wendet. Doch was, wenn keine Pflegestufe vorliegt?"


Dann wird das Sozialamt versuchen, eine Zahlungspflicht überhaupt zu verneinen, weil Sozialhilfe lediglich nachrangig ist und es für den Betroffenen in der Regel günstigere Möglichkeiten der Unterbringung gibt, die die Allgemeinheit nicht belasten.







Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt


Rechtsanwalt Raphael Fork

Bewertung des Fragestellers 25. April 2013 | 11:08

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Die Antwort war gut, aber das wusste ich schon... Die Kernfrage, nämlich WER bei Einweisung in ein Heim ohne Pflegestufe zahlen muss, d.h. ob da auch OHNE Sozailamt das Heim direkt auf Verwandte (also z.B. der Sohn) zugreifen kann wurde nicht klar beantwortet, owbohl eine "Ja-Nein"-Frage.

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BEWERTUNG VOM FRAGESTELLER 25. April 2013
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Die Antwort war gut, aber das wusste ich schon... Die Kernfrage, nämlich WER bei Einweisung in ein Heim ohne Pflegestufe zahlen muss, d.h. ob da auch OHNE Sozailamt das Heim direkt auf Verwandte (also z.B. der Sohn) zugreifen kann wurde nicht klar beantwortet, owbohl eine "Ja-Nein"-Frage.


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