Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegeben Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Frage 1:
"Wird sie überhaupt von einem Pflegeheim ohne Pflegestufe aufgenommen (z.B. kirchliches Heim)?"
Nein, denn es ist grundsätzlich eine sog. Heimbedürftigkeitsbescheinigung notwendig. Die Heimbedürftigkeitsbescheinigung setzt zwar keine Pflegestufe voraus, es erfolgt aber bei Vorliegen der Voraussetzungen dann mindestens eine Einstufung in Pflegestufe 0.
Die staatlichen Pflegeheime verlangen diese Heimbedürftigkeitsbescheinigung auch in aller Regel für eine heimaufnahme.
Daneben besteht natürlich auch die Möglichkeit, ohne Pflegestufe im Heim aufgenommen zu werden, was auch mit weniger Kosten verbunden ist. Ansprechpartner wäre in diesem Fall das Pflegeheim Ihrer Wahl, welches Ihnen die entsprehenden Informationen auch gerne erteilen wird.
Frage 2:
"Mir ist bekannt, dass bei Vorliegen eine Pflegestufe von mind. 0 das Sozialamt zunächst einspringt und dann sich an mich wendet. Doch was, wenn keine Pflegestufe vorliegt?"
Dann wird das Sozialamt versuchen, eine Zahlungspflicht überhaupt zu verneinen, weil Sozialhilfe lediglich nachrangig ist und es für den Betroffenen in der Regel günstigere Möglichkeiten der Unterbringung gibt, die die Allgemeinheit nicht belasten.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.
Mit freundlichen Grüßen
Raphael Fork, Rechtsanwalt
Antwort
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