Sehr geehrter Fragesteller,
bitte verstehen Sie, dass in diesem Rahmen kein Gutachten zu der Rechtmäßigkeit der Veranstaltung erstellt werden kann. Neben dem HWG gilt es natürlich auch noch das UWG und auch das Berufsrecht zu beachten und ggf. sogar steuerrechtliche Aspekte in Erwägung zu ziehen. Um eine solche Veranstaltung rechtssicher zu gestalten, empfehle ich Ihnen dringend einen Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz und Medizinrecht zu konsultieren. Achten Sie dabei auf die Kombination beider Fachanwaltstitel! Die Rechtsanwaltskammer oder einschlägige Suchportale helfen Ihnen dabei.
Zur Frage des HWF möchte ich Ihnen jedoch mitteilen, dass bereits das Gewinnspiel einen Verstoß gegen § 11 Abs. 1 S. 1 Nr. 13 HWG darstellt. Dieser verbietet die sog. Publikumswerbung (allegorische Werbung). Es ist dabei unerheblich, ob es eine medizinische Behandlung oder andere Produkte zu gewinnen gibt. Bereits die Tatsache, dass ein Gewinn ausgelobt wird ist verboten.
Das Gewinnspiel muss somit unbedingt gestrichen werden. Was die sonstige Veranstaltung angeht muss genau analysiert werden, wer dort wann und wie genau auftritt und wie zusammengearbeitet wird. Dies müssten Sie - wie bereits gesagt - mit einem entsprechenden Anwalt ausführlich besprechen. Dazu sind die Absprachen zwischen Ihnen und den Ausstellern unbedingt zu betrachten.
Auch wenn ich Ihnen nun leider keine positivere Antwort geben konnte, so hoffe ich dennoch Ihnen geholfen zu haben.
Beste Grüße aus Pforzheim
Jan Gregor Steenberg, LL.M.
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Fachanwalt für gewerblichen Rechtsschutz
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