Sehr geehrter Fragesteller,
gerne fertige ich Ihnen ein entsprechendes kurzes Informationsschreiben, wobei jedoch darauf Hinzuweisen ist, dass die von Ihnen angesprochene Problematik weder gesetzlich geregelt ist noch in der Rechtsprechung bisher abschließend beurteilt worden ist.
Genau die von Ihnen beiden angesprochenen Punkte, Sicherheit der Hausbewohner und Vorgehen bei Notfällen widersprechen sich und bedürfen einer Interessenabwägung des Vermieters. Hier dürfte es stets auf den Einzelfall ankommen.
Der Vermieter ist jedenfalls berechtigt, wenn keine zwingenden anderen Gründe dagegen sprechen, mit den Mietern zu vereinbaren, dass die Haustür zu bestimmten Zeiten abgeschlossen wird. Er kann nach einem Urteil des Amtsgerichts Hannover sogar ein entsprechendes Schild an der Tür anbringen ohne dass dieses einen Mangel darstellt oder die Mieter dieses entfernen dürfen.
Das Schreiben würde ich sodann insbesondere dahingehend formulieren, als dass die Gefährdung bei Notfällen durch das Abschließen aufgezeigt wurde und ihnen sodann per E-Mail übersenden.
Antwort
vonRechtsanwalt Christian Joachim
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Rechtsanwalt Christian Joachim
Guten Tag,
ich bedanke mich für die Antwort meiner Frage.
Ich würde mich freuen, wenn Sie mir das Schreiben per Email zukommen lassen.
Vielen Dank.
Ja, ich übersende es Ihnen im Laufe des morgigen Tages, per Email. Gerne können wir den Inhalt sodann noch einmal besprechen.
Viele Grüße