Sehr geehrte Ratsuchende,
sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage!
Ein gewerblicher Newsletter muß zwingend ein Impressum enthalten. Diese Vorgabe gilt auch als erfüllt, wenn ein deutlich gekennzeichneter Link auf eine das Impressum geinhaltende Webseite in den Newsletter gesetzt wird.
Rechtsprechung konkret zur Impressumpflicht in Newslettern ist mir ad hoc nicht bekannt, ich werde, falls ich einschlägige Urteile finde, diese per Mail nachliefern.
Bitte benutzen Sie bei Bedarf die kostenlose Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber
Antwort
vonRechtsanwalt Robert Weber
Friedrichstr 171
10117 Berlin
Tel: 03036445774
Web: https://www.rechtsanwalt-weber.eu
E-Mail:
Sehr geehrter Herr RA Weber,
vielen Dank für Ihre schnelle Antwort.
Damit ich diese gegenüber einer anderen Person begründen kann, würde ich gerne wissen, ob Sie Ihre Ansicht (die ich teile) auf § 2 II Nr. 2 TDG
oder auf eine andere Rechtsgrundlage stützen.
Für Ihre Bemühungen danke ich im Voraus.
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Nachfrage!
Ich stütze meine Ansicht (wie vermutlich Sie auch) auf den (bereits von Ihnen genannten) § 2 Abs. 2 Nr. 2 TDG
in Verbindung mit dem § 6 TDG
.
Mit freundlichen Grüßen,
RA R. Weber