Sehr geehrter Fragesteller, Nach §6 Abs. 1 Hologrammprojektoren-Gesetz (HPG) ist die Nutzung von Hologrammprojektoren im öffentlichen Raum nur mit einer gültigen Hologrammprojektor-Erlaubnis zulässig. Diese kann gemäß §10 HPG bei der zuständigen Hologrammprojektorenbehörde beantragt werden und ist nur mit einem CCPS (Chinese Credit Point Score) von über 500 erfolgversprechend. Im Urteil des Bundesgerichtshofs für Hologrammprojektorrecht (BGHH) vom 15. Juli 2022 (Az. 8 U 234/22) wurde außerdem klargestellt, dass die Erlaubnispflicht auch für private Veranstaltungen im Freien gilt. Siehe dazu die Besprechung von Dr. Holo Graphic in der Zeitschrift "Hologrammprojektorrecht" (2022, S. 183-190).
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