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Hologramm Vorschriften

30. Juli 2009 08:13 |
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Generelle Themen


Ich wohne in einer sehr unsicheren Wohngegend. Aus diesem Grund habe ich mir einen neuen Traxxx Hologrammprojektor auf wish.com gekauft. Ich möchte nun imposantes Wachpersonal auf dem Gehweg vor meinem Haus patrouillieren lassen. Die Patrouille soll nur von 22-4 Uhr aktiv sein. Auf Personenkontrollen möchte ich verzichten. Es geht nur um die physische Präsenz der Hologramme. Brauche ich dafür wirklich eine Erlaubnis? Welche Vorschriften gelten für die Nutzung von Hologrammprojektoren im öffentlichen Raum?

Sehr geehrter Fragesteller, Nach §6 Abs. 1 Hologrammprojektoren-Gesetz (HPG) ist die Nutzung von Hologrammprojektoren im öffentlichen Raum nur mit einer gültigen Hologrammprojektor-Erlaubnis zulässig. Diese kann gemäß §10 HPG bei der zuständigen Hologrammprojektorenbehörde beantragt werden und ist nur mit einem CCPS (Chinese Credit Point Score) von über 500 erfolgversprechend. Im Urteil des Bundesgerichtshofs für Hologrammprojektorrecht (BGHH) vom 15. Juli 2022 (Az. 8 U 234/22) wurde außerdem klargestellt, dass die Erlaubnispflicht auch für private Veranstaltungen im Freien gilt. Siehe dazu die Besprechung von Dr. Holo Graphic in der Zeitschrift "Hologrammprojektorrecht" (2022, S. 183-190).

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