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Hochzeit Absage durch Partner

27. September 2021 10:49 |
Preis: 75,00 € |

Familienrecht


Beantwortet von


13:22

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich hätte gerne Ihren Rat und zwar ich heirate in 2 Wochen und jetzt droht mein Partner die Hochzeit platzen zu lassen aufgrund Diskrepanzen mit dem Ehevertrag, der schlichtweg zu meinem Nachteil ist, dies ist bereits von 2 unabhängigen Anwälte bestätigt. Eine Absage wäre fatal für mich denn ich habe wegen der anstehenden Ehe mit meinem Arbeitgeber auf TZ für ab September vorerst für die nächsten 3 Jahren geeinigt. Dadurch ist mein Verdienstausfall ca. 890 € / Monat Netto. Außerdem ich habe wegen der Hochzeit bereits Kosten i.H.v. 4.000 €. Meine Familie, die aus der Heimat kommen haben Kosten i.H.v. 6000 € für Flüge und Unterkunft, die nicht storniert werden können.
Meine Fragen sollte er die Hochzeit offiziell absagen:
1. Kann ich Schadensersatz von ihm verlangen für mein Verdienstausfall? Und wie viel? Denn er hat mich darum gebeten für die Beziehung meine VZ Stelle auf TZ für die nächsten 3 Jahren zu ändern. Den Ausfall i.H.v. 890 €/ Monat hatte er zuvor versprochen auszugleichen

2. Kann ich Schadensersatz von ihm verlangen für meine Kosten i.H.v. 4000€ für die Hochzeit?

3. Kann meine Familie Schadensersatz von ihm verlangen für die Ihre Kosten i.H.v. 6000€ für Teilnahme an die Hochzeit? Schließlich wir hatten sie offiziell zu Feier eingeladen

4. Welche weitere Möglichkeiten hätte ich?

Herzlichen Dank für Ihre Antwort

27. September 2021 | 11:20

Antwort

von


(2984)
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26135 Oldenburg
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Sehr geehrte Ratsuchende,


Sie haben tatsälich Ansprüche, wenn Sie das "Platzen" der Hochzeit nicht verursacht haben.

Daher kommt es darauf an, ob und in welcher Form der Ehevertrag zwischen Ihnen abgesprochen gewesen ist.

Bei einem einseitigen Ehevertrag wird man aber nicht davon ausgehen können, dass Sie die Ursache gesetzt haben, wenn Sie die Unterschrift verweigern.

Als Schadensersatz können Sie den Verdienstausfall für drei Jahre geltend machen.

Aber Sie haben eine Schadensminderdungspflicht. Sie müssen sich also vergeblich bemüht haben, die VZ zurückzubekommen.

Reisekosten der Eltern sind kritisch, da die Eltern ja auch so zu Besuch hätten kommen können.

Sie müssten also nachweisen können, dass Ihre Verwandtschaft sonst nicht gebucht hätten. Sie müssten auch nachweisen können, dass eine Stornierung nicht möglich ist.

Andere Möglichkeiten sehe ist so nicht.

MIt freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle


Rückfrage vom Fragesteller 27. September 2021 | 11:31

Vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht können Sie meine 2 Frage darauf eingehen?

2. Kann ich Schadensersatz von ihm verlangen für meine Kosten i.H.v. 4000€ für die Hochzeit bzw. für die Hochzeitstorte, Dekoration, Hochzeitskleid usw.

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 27. September 2021 | 13:22

Sehr geehrte Ratsuchende,

ja, auch diese Kosten können Sie geltend machen.

Sie müssen aber nur die Schadenminderungspflicht beachten, also versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten (z.B. durch Stornierung, falls möglich).

MIt freundlichen Grüßen

Rechtsanwältin

Sylvia True-Bohle

ANTWORT VON

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