Sehr geehrte Ratsuchende,
Sie haben tatsälich Ansprüche, wenn Sie das "Platzen" der Hochzeit nicht verursacht haben.
Daher kommt es darauf an, ob und in welcher Form der Ehevertrag zwischen Ihnen abgesprochen gewesen ist.
Bei einem einseitigen Ehevertrag wird man aber nicht davon ausgehen können, dass Sie die Ursache gesetzt haben, wenn Sie die Unterschrift verweigern.
Als Schadensersatz können Sie den Verdienstausfall für drei Jahre geltend machen.
Aber Sie haben eine Schadensminderdungspflicht. Sie müssen sich also vergeblich bemüht haben, die VZ zurückzubekommen.
Reisekosten der Eltern sind kritisch, da die Eltern ja auch so zu Besuch hätten kommen können.
Sie müssten also nachweisen können, dass Ihre Verwandtschaft sonst nicht gebucht hätten. Sie müssten auch nachweisen können, dass eine Stornierung nicht möglich ist.
Andere Möglichkeiten sehe ist so nicht.
MIt freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle
Antwort
vonRechtsanwältin Sylvia True-Bohle
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Vielen Dank für Ihre Antwort. Vielleicht können Sie meine 2 Frage darauf eingehen?
2. Kann ich Schadensersatz von ihm verlangen für meine Kosten i.H.v. 4000€ für die Hochzeit bzw. für die Hochzeitstorte, Dekoration, Hochzeitskleid usw.
Sehr geehrte Ratsuchende,
ja, auch diese Kosten können Sie geltend machen.
Sie müssen aber nur die Schadenminderungspflicht beachten, also versuchen, den Schaden so gering wie möglich zu halten (z.B. durch Stornierung, falls möglich).
MIt freundlichen Grüßen
Rechtsanwältin
Sylvia True-Bohle