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Heirat - Partner in Privatinsolvenz

| 15. September 2006 08:41 |
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Familienrecht


Fakten:

Er, Max Mustermann, verdient netto ca. 3.200 EUR.
Sie, Brigitte Musterberg, Freundin von M. Mustermann, ist mit ca. 100.000 durch ihre frühere Firma seit einem Jahr in Privatinsolvenz (noch 5 Jahre Laufzeit bis Restschuldbefreiung entschieden wird).

Frage:
Wie kann sich Max Mustermann absichern, dass er, wenn er seine Freundin Brigitte Musterberg in Kürze heiratet, nicht für ihre Schulden aus der Insolvenz mit zahlen muss?

Hinweis:
Bitte nur antworten, wer in diesem Thema auch absolut sattelfest ist! Ich habe mehrfach regelrecht falsche Auskünfte gelesen und teilweise sogar erhalten!
Danke für´s Verständnis.

MfG
elyp

Sehr geehrter Fragesteller,

nur aufgrund einer Eheschließung haftet der Ehepartner nicht für die Schulden des anderen Ehepartners. Eine Haftung für fremde Schulden kommt nur dann in Betracht, wenn man die Haftung z. B. durch Bürgschaft selbst übernommen hat oder aber abweichend vom gesetzlichen Güterstand Gütergemeinschaft vereinbart.

Im gesetzlichen Güterstand besteht also (neben den reinen Unterhaltsverpflichtungen) keine Pflicht fremde Schulden zu bedienen. Erst recht haben die Gläubiger Ihrer künftigen Frau keinen direkten Anspruch gegen Sie, ein solcher entsteht nicht durch eine Heirat. Aus diesem Grund verlangen Banken bei der Vergabe von Krediten an Eheleute meist auch die Unterschrift des Ehepartners, weil es gerade keine "gesamtschuldnerische Haftung" von Ehepartneren im gesetzlichen Güterstand gibt.

Mit freundlichen Grüssen

RA Oliver Martin

Rückfrage vom Fragesteller 18. September 2006 | 07:13

Sehr geerhrter Herr Martin,

sind Sie sich ganz sicher, dass ich auch ohne Ehevertrag mit Aussschluss des Zugewinnes abgesichert bin?

Meiner Meinung nach wird doch das Einkommen der insolventen Person ständig überprüft und bei Eheleuten wird m.W. das gesamte Einkommen der Gemeinschaft beurteilt?

Danke im Voraus.
MfG
elyp

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 18. September 2006 | 09:03

Sehr geehrter Fragesteller,

zunächst ist ohne Ehevertrag der Zugewinn nicht ausgeschlossen, sondern Sie leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Diese Zugewinngemeinschaft sieht Unterhaltspflichten und die Ausgeleichung des Zugewinns nach Beendgung derselben vor. Eine Haftung für Schuden des Ehepartners wird nicht geschaffen.
Sie haben vermutlich bei Ihrer "Beurteilung der Gemeinschaft" die Bedarfsgemeinschaft aus dem AlG II im Hinterkopf, dort wird der Bedarf des Einzelnen geringer eingestuft, wenn eine solche Gemeinschaft besteht. Aber auch hier wird immer nur die Frage nach dem Bedarf gestellt. Auch im Rahmen der Insolvenz können Einnahmen aus Unterhaltsansprüchen (ab gewissen Grenzen) relevant werden, für Sie spielt dies aber keine Rolle, da die Plicht sowohl zum Familien- als auch zum Trennnungs- oder gar Nachehelichenunterhalt schon per Gesetz besteht und nicht durch ein laufendes Insolvenzverfahren erhöht oder gar geschaffen wird.

Eine Haftung der "Gemeinschaft" gibt es in der Ehe im gesetzlichen Güterstand nicht, es liegt eine Ehe und eben keine Gemeinschaft mit einer gemeinschaftlichen, gesamtschuldnerischen Haftung vor.

Mit freundlichen Grüssen

RA Oliver Martin

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Äußerst präzise Antwort und "ein Anwalt der mitdenkt"! Großes Lob und beste Wünsche für Ihre Karriere. Danke nochmals.

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