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Heckenpflanzung auf Gemeinschaftsgrundstück

10. Mai 2021 11:34 |
Preis: 57,00 € |

Hauskauf, Immobilien, Grundstücke


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Mit mündlicher Genehmigung aller übrigen Wohnungseigentümer - allerdings ohne schriftlich festgehaltenen offiziellen Beschluss - haben wir vor knapp 4 Jahren auf dem Gemeinschaftsgrundstück zum Nachbargrundstück hin auf eigene Kosten eine Thujahecke gepflanzt.
Sind die Pflanzen mittlerweile bzw. von Anfang an Gemeinschaftseigentum und sollte die Eigentümergemeinschaft damit Pflege und Bewässerung bezahlen?

10. Mai 2021 | 12:10

Antwort

von


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Sehr geehrte Ratsuchende,


durch das Einpflanzen der Hecke in das Gemeinschaftsgrundstück wird nach §§ 93, 93 BGB die Wohnungseigentümergemeinschaft Eigentümer der Hecke (LG Detmold, Urt.v. 26.03.2014, Az.: 10 S 218/12).

Ob Sie es gekauft, bezahlt und eingepflanzt haben, spelt dabei keine Rolle; entscheidend sind allein die Eigentumsverhältnisse am betreffenden Grundstück.


Sofern es dann keinen besonderen Beschluss bezüglich der Kosten gibt, sind dann über § 16 WEG die Kosten von der Gemeinschaft zu tragen.

Das ändert sich nur dann, wenn Ihnen die Instandhaltung übertragen worden ist ( BGH, Urt.v. 28.10.2016, Az.: V ZR 91/16), wovon aber nach Ihrer Sachverhaltsdarstellung eben nicht auszugehen ist.


Mit freundlichen Grüßen

Rechtsanwalt
Thomas Bohle, Oldenburg


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