Ich habe ein vermietetes Haus gekauft. Übergang war am 1. Mai. Trotz mehrfacher Aufforderungen hat der Verkäufer die Mietverträge nicht herausgegeben. Ein Treffen scheitert immer an Terminproblemen. Bis wann muss er die Verträge herausgeben?Bzw.wie kann ich Ihnen nun kurzfristig dazu zwingen?
Sehr geehrte Fragestellerin,
durch den Erwerb des Kaufes sind Sie auch in die Mietverträge des Verkäufers eingetreten. Die Herausgabe der Mietverträge ist meines Erachtens eine Nebenpflicht aus dem Kaufvertrag, den Sie mit dem Verkäufer geschlossen haben. Tut der Verkäufer dies nicht, verletzt er eine Pflicht aus dem Kaufvertrag, sodass Ihnen im Extremfall sogar ein Kaufpreisminderungsanspruch zustehen könnte.
Ich empfehle Ihnen daher, den Verkäufer schriftlich und unter Fristsetzung aufzufordern, die Verträge bis zu dem genannten Termin herauszugeben. Tut er dies dann immer noch nicht, müsste unter Umständen die Herausgabe eingeklagt werden.
Erfahrungsgemäß hilft in solchen Fällen aber häufig auch ein kurzes anwaltliches Schreiben, um etwas nachzuhelfen. Ich denke daher nicht, dass es deswegen zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen muss.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Orientierung geben.
Mit freundlichen Grüßen
Stefan Aust
Rechtsanwalt
Rückfrage vom Fragesteller18. Mai 2008 | 23:21
Welche Frist ist angemessen (Info: Der Verkäufer ist selbst Rechtsanwalt).
Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt18. Mai 2008 | 23:26
Sehr geehrte Fragestellerin,
gesetzliche Fristen gibt es in diesem Fall nicht, sodass man selbst eine angemessene Frist setzen muss. Mit 2 Wochen ist man aber meist auf der sicheren Seite. Wenn Sie den Brief morgen rausschicken, müsste Freitag, der 30.05. angemessen sein.