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Hausrecht

28. Oktober 2005 15:55 |
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Strafrecht


Situation:

Mein Bruder gehört ein Haus.

Ich, als sein Bruder bewohne eine Wohnung davon.

Mein Bruder wohnt zusammen mit einer Lebenspartnerin im restlichen Haus.
Nicht verheiratet
zusammen ein 3-jähriges Kind, Bruder hat ein 5-jähriges Kind, Frau noch ein 11-jähriges

Bruder denkt, er braucht sie für Kinderbetreung und Essen kochen.

Frau will mich nicht dulden und entfacht einen Psychokrieg
(Beleidungen hinterrücks, Kinder aufhetzen gegen mich, Drohen mir Straftaten anzuhängen)

mit dem Ziel letzendlich hier das Vermögen zu übernehmen

Hat meinen Bruder soweit bearbeitet, daß er keinen klaren Verstand mehr hat.

Heute hat die Frau noch ihre eigenen Eltern hier ins Haus geholt zur Verstärkung.

Ich stehe alleine da und werde hier psychisch ruiniert und habe gleichzeitig Angst, dass mir Straftaten angehängt werden, um mich aus den Weg zu schaffen.


Habe ich selbst das Recht diese gerissene Frau samt ihrer einfallenden Familie des Hauses zu verweisen?
Also die Polizei zu rufen, wenn sie nicht selber gehen?
Sie leugnen alles und werden mich bezichtigen sie zu bedrohen oder schlimmer.

Sehr geehrte(r) Fragesteller(in),

zunächst einmal vielen Dank für Ihre Anfrage. Diese möchte ich auf Grundlage Ihrer An-gaben wie folgt beantworten:

Sie schildern, dass Sie im Hause Ihres Bruders eine Wohnung bewohnen, sind dort so zu sagen Mieter. Als Mieter der Wohnung haben Sie ein Hausrecht, das Sie auch ausüben können. Die Ausübung des Hausrechts beschränkt sich darauf, die Lebensgefährtin Ihres Bruders nebst Kindern aus Ihrer eigenen Wohnung zu verweisen oder Ihnen den Zutritt zu dieser zu verweigern. Ein Hausrecht über das gesamte Haus steht Ihnen allerdings nicht zu, da Sie nicht Eigentümer des Hauses sind und der Wille des Hauseigentümers dahing geht, dass die Lebensgefährtin mit Ihren Kindern im Hause mit wohnen sollen.

Ihnen stehen somit nur die Möglichkeiten zur Verfügung sich Ihrem Schicksal zu fügen und die Anwesenheit der Lebensgefährtin Ihres Bruders und der Kinder im Hause zu akzeptie-ren oder sich eine andere Wohnung zu suchen. Ein Hausrecht, die Lebensgefährtin und die Kinder aus dem Hause zu verweisen, wenn Ihr Bruder nicht anwesend ist, steht Ihnen nicht zu, sofern es sich auf das gesamte Haus und nicht lediglich auf die von Ihnen be-wohnte Wohnung bezieht.

Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort zunächst einmal weitergeholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Sanela Navrboc
Rechtsanwältin

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