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Handy am Steuer - Bußgeldbescheid - hatte jedoch nicht telefoniert

15. November 2010 09:59 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Bauer

Ich habe folgendes Problem:

Ich fuhr mit meinem Wagen von der Firma nach Hause und hatte in der Hand die Fernbedienung für mein Radio. Dies hielt ich - kurz nach der Abfahrt von der Firma - noch immer in der Hand und stütze mich auf der Hand ab.

Aus einer Seitenstraße hat mich dann eine Polizeistreife im vorbeifahren gesehen. Ich hab die Polizeistreife im Rückspiegel auch gesehen wie sie die Verfolgung (im wahrsten Sinne des Wortes) aufnahm. Aufgrund der Konstruktion meines Fahrzeuges konnte die Polizeistreife von hinten mich gar nicht sehen - hat also nur den kurzen Moment (1-2 sek.) gehabt mich als Fahrer zu sehen und zu beurteilen was ich mache. Außerdem war zwischen mir und der Polizeistreife ein weiteres Fahrzeug, da wir durch einen kurzen Tunnel fahren mussten.

Ich bin ein absoluter Wenigtelefonierer - im Monat max. 2-3 Minuten - und wenn dann hab ich selbstverständlich Headsets - die ich auch immer mitführe.

Die Polizeistreife hielt mich an. Aufgrund diverser Berichte hab ich keinerlei Aussagen oder dergleichen gemacht und habe den Verkehrsverstoß auch nicht zugegeben. Auf eine Diskussion mit den Beamten wollte ich mich nicht einlassen (zumal diese auch sehr unhöflich waren).

Jetzt erhielt ich den Bußgeldbescheid. Bei Beweis steht "Betroffenenangabe" - ??? - ich habe gar nichts gesagt - und auf dem Formular "Nein" angekreuzt ob der Verstoß zugegeben wird.

Meine Frage: ist es überhaupt mit Aussicht auf Erfolg Wert hier Einspruch einzulegen? Laut einem aktuellen Urteil müssen ja die Beamten auch genaue Angaben zu Art und Dauer der Beobachtung machen können. Ich glaube nicht das eine Beobachtungsdauer von 2 Sekunden ausreicht sich ein Urteil darüber zu bilden ob ich telefoniert habe oder eben wie in meinem Fall nur die Fernbedienung der Radioanlage hielt (die zugegeben sicher aussieht wie ein kleines Handy).

Ich verfüge über eine Rechtsschutzversicherung - insofern dürfte normalerweise die Kosten abgedeckt sein, oder?

Mir geht es nicht um die Strafe oder den Punkt in Flensburg (ich hab dort nur einen der in fünf Monaten gelöscht worden wäre - gut - nach diesem Eintrag sollte er rechtskräftig werden natürlich nicht mehr) - mir geht es um mein Recht und eine Anschuldigung die einfach nicht korrekt ist.

Ich bitte um eine kurze Einschätzung und - falls die Aussicht auf einen Erfolg als positiv eingeschätzt werden - die grundsätzliche Bereitschaft das Mandat auch zu übernehmen (PLZ Gebiet 85).

Sehr geehrter Fragesuchender,


1. Ihrer Schilderung zufolge bestehen grundsätzlich Erfolgsaussichten, dass das gegen Sie betriebene OWi-Verfahren eingestellt wird.

2. Um eine weitere Einschätzung vornehmen zu können müsste ich Akteneinsicht nehmen- grundsätzlich ist dies nötig um überprüfen zu können, welche Aussage die Polizeibeamten, die Sie angeblich gesehen haben, getätigt haben.

3. Wann haben Sie den Bußgeldbescheid erhalten? Bitte bedenken Sie die Einspruchsfrist!

Ich darf Sie bitten unverzüglich telefonisch Kontakt zu mir aufzunehmen - Telefon 0821 3494800 . Selbstverständlich stehe ich Ihnen als Verteidiger im PLZ Bereich 85 zur Verfügung. Weitere Informationen finden Sie auf meiner Homepage, www.kanzlei-bauer.eu


Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ohne Akteneinsicht keine konkretere Abschätzung der Sach- und Rechtslage vorgenommen werden kann. Ihrer Schilderung entnehmend stehen die Chancen jedoch nicht schlecht, sofern Sie plausibel nachweisen können, dass Ihre Fernbedienung ( durch Vorlage der Fernbedienung bei Gericht) einem Handy zum Verwechseln ähnlich sieht. Insbesondere wäre es für Sie sinnvoll eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen, um nicht die Löschung der bereits bestehenden Punkte zu behindern.




Mit freundlichen Grüßen

Michael Bauer
Rechtsanwalt

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