Sehr geehrte(r) Fragesteller(in)
die von Ihnen gestellten Fragen beantworte ich unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes sowie Ihres Einsatzes wie folgt:
Hier war es absolut korrekt, dass Sie sich an die Urheber gewandt haben. Soweit Sie von derer Seite noch keine Antworten haben, sollten Sie erneut nachfragen und um Erlaubnis ersuchen.
Ansonsten verhält es sich wie folgt: Die Comics und Bilder der anderen sind natürlich nach dem UrhG geschützt. Eine Vervielfältigung etc. ist nur mit ausdrücklicher Erlaubnis möglich ohne dass Konsequenzen drohen.
Soweit Sie die Werke der anderen als Vorlagen benutzen und dadurch ein eigenes Werk erschaffen, liegt keine Kollision mit dem Urheberrecht vor.
Sofern es sich aber lediglich um die von Ihnen erwähnten geringfügigen Änderungen handelt, liegt lediglich eine Bearbeitung vor, die das Urheberrecht des Rechteinhabers verletzten würde.
Im privaten Bereich mag dies alles noch unbedenklich sein. Sofern Sie aber den Schritt in den gewerblichen Bereich gehen wollen, droht Ärger mit den Rechteinhabern.
Daher sollten Sie entweder ausdrückliche Zustimmungen einholen oder aber die Bilder, Comics etc. so stark verändern, dass ein eigenes Werk vorliegt und damit keine Kollision mehr gegeben ist.
Antwort
vonRechtsanwalt Steffan Schwerin
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Rechtsanwalt Steffan Schwerin
Was schützt das Urheberrecht? Eine Idee (z.B. die erkennbare Figur Asterix) oder eine konkrete Ausführung? Lege ich dem Asterix eine Harfe in den Arm und belasse den Rest einer Bildvorlage unverändert, ist das dann okay oder muss ich den Asterix selber so verändern, dass er als Asterix nicht mehr sofort erkennbar ist?
Sehr geehrter Fragesteller,
gern beantworte ich Ihre Nachfrage wie folgt:
Das Urheberrecht schützt die in § 2 UrhG
genannten Werke, also sowohl die Bilder und Comics, als auch die Ideen.
Legen Sie Asterix eine Harfe in den Arm und geben dies als Ihr Werk aus, kann Sie der Rechteinhaber belangen.
Im Grunde genommen müssten Sie den Asterix deutlich mehr verändern und ihn auch nicht Asterix nennen, um auf der sicheren Seite zu sein.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen abschließend weiterhelfen und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Steffan Schwerin
Rechtsanwalt