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Habe ich nun Rechts überholt ?

26. September 2007 10:59 |
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Verkehrsrecht


Ich besitze erst seit Mai 07 den PKW Führerschein und also noch Probezeit, bin abr 41 Jahre jung ;-)

Vorfall heute morgen A99 bei der allianzarena in München



Ich bog auf der A99 ab Richtung Allianzarena ca 100KM/h schnell, plötzlich zog ein Mercedes mit BB-Kennzeichen auch raus auf die Abbiegespur.

Um einen Auffahrunfall zu vermeiden zog ich rechts an dem Mercedesfahrer vorbei. Ab dem Ortsschild bin ich dann 50 KM gefahren.
Der Mercedesfahrer hat mich dann kurz vor der Brücke überholt, gleichzeitig öffnete das hintere Fenster auf der Beifahrerseite und es wurde ein Foto von mir gemacht.

Datum 26.09.07 Uhrzeit gegen 8.40 es waren 3-4 Personen im PKW

War dies nun ein Rechtsüberholen? Was passiert wenn die Insassen eine Anzeige machen? Ich war nur alleine im PKW

Sehr geehrter Ratsuchender,

vorweg möchte ich Sie darauf hinweisen, dass diese Plattform nur dazu dienen soll, Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage zu vermitteln. Die Leistungen im Rahmen einer persönlichen anwaltlichen Beratung/Vertretung können und sollen an dieser Stelle nicht ersetzt werden.

Durch Weglassen oder Hinzufügen von wesentlichen Tatsachen kann die Beurteilung Ihres Anliegens anders ausfallen. Es können nur die wesentlichen Aspekte des Falles geklärt werden.

Aufgrund Ihrer Angaben beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Das Rechtsüberholen auf der Autobahn ist nach § 5 StVO grundsätzlich verboten. In Ihrem Fall haben Sie jedoch einen Auffahrunfall vermieden. Zur Abwendung einer plötzlich auftretenden Gefahr ist das Rechtsüberholen erlaubt, so dass hier kein verkehrswidriges Verhalten zu erkennen ist. Damit liegt kein verbotenes Rechtsüberholen vor.

Eine Anzeige bei der Polizei kommt wegen „Gefährdung des Straßenverkehrs (§ 315c StGB )“. Da jedoch hier nach Ihren Angaben der Mercedes plötzlich eingeschert ist, und Sie nur einen Unfall verhindern wollten, ist auch dieser Tatbestand nicht erfüllt. Grundsätzlich sollten Sie zunächst abwarten was geschieht. Wenn es zu einer Anzeige kommt, sollten Sie einen Anwalt vor Ort mit der Sache beauftragen.

Ich hoffe ich konnte Ihnen einen ersten Eindruck der Rechtslage vermitteln.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Kerres
- Rechtsanwalt -

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