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Grundschuld Abtretung

9. Mai 2024 11:30 |
Preis: 30,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


13:47

Guten Tag,

im Rahmen meines Immobilienkaufs zur Kapitalanlage habe ich ein Darlehen zur Kapitalbeschaffung in Höhe von 50.000€ mir finanzieren lassen. Als Sicherheit für dieses Darlehen für die Bank hat mir mein Vater auf sein Eigenheim eine bestehende freie Grundschuld in Höhe von 50.000€ abgetreten. Ist dies eine Schenkung oder muss ich dies dem Finanzamt melden? Dies habe ich nicht gemacht und möchte wissen ob ich jetzt nach über 2 Jahren etwas tun sollte. Ich kann es mir nicht vorstellen, möchte allerdings sicher gehen. Drohen bei Nichtmeldung Konsequenzen? Vielen Dank!

9. Mai 2024 | 12:23

Antwort

von


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E-Mail:

Werter Ratsuchender,

die Abtretung ist in der Tat eine Schenkung und unterliegt der Schenkungssteuer.

Sie haben einen hohen Freibetrag, weil die Zuwendung vom Vater kommt.

Eine Besteuerung ist damit nicht verhindert worden.

Deklarationspflichtig sind Schenkungen dennoch: Der Grund ist einfach, das FA will
die sukzessive Weise erfolgenden Schenkungen im Auge behalten, um bei Überschreitung
der Freibeträge eine Besteuerung vornehmen zu können.

Sie können die Erklärung nachholen. Wenn Sie das nicht tun, wird meines Erachtens nichts passieren,
weil der Vorgang dem FA nicht bekannt ist.

Wenn Sie einer auffordert, holen Sie das nach und verweisen auf den zuvorigen Irrtum, wegen der Freibeträge
hier keine Erklärung abgegeben zu haben.

Mit freundlichen Grüssen

Fricke
RA


Rückfrage vom Fragesteller 9. Mai 2024 | 12:40

Vielen Dank! Dazu eine Rückfrage:

Im jeweiligen Amtsgericht wurde zudem eine Eintragungsbekanntmachung im Grundbuch gemacht. Hierüber wurden wir informiert. Meines Wissens nach wird jede Grundbucheintragung sowieso automatisch dem Finanzamt gemeldet, ist dies richtig? Darüberhinaus habe ich im Rahmen meiner Steuererklärung im Jahr des Kaufs meiner Kapitalanlageimmobilie meine Darlehensverträge meinem Steuerberater gegeben, hier geht auch daraus hervor das mein Vater Sicherungsgeber ist in Höhe von 50.000€ mit seiner Immobilie für mein Darlehen. Ist es somit erledigt und ich muss nichts tun und kann das Thema abhaken ohne Konsequenzen bei nicht weiterer Meldung beim Finanzamt? Lieben Dank!

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 9. Mai 2024 | 13:47

Werter Nachfragender,

eine Mitteilung ergeht von Amts wegen. Das entbindet aber nicht von der Meldpflicht.
Ich denke, aber da kommt nichts mehr.
Ich gehe von einer Erlediguung aus und stimme Ihrer zuvorigen Maßgabe oben in Ergänzung
meiner zuvorigen Antwort vollends zu.

MFG
Fricke
RA

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