Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Grundpreisangaben in Shop und Werbung PAngV

30. Juli 2009 11:21 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Kaufrecht


Guten Tag,
es geht uns um die Produkte

- Wein, in 0,7l Flaschen
- Gewürze in Dosen à 20g
- Schinken, in Stücken à ca. 1 KG

Sind bei diesen Produkte Grundpreisangaben verpflichtend, oder reichen "Stückpreise" ?

Also muss bei Wein der Literpreis, bei Gewürzen der KG oder 100g Preis und bei dem Schinken auch der KG-Preis angegeben werden?

Danke im Voraus für Ihre Auskunft.

Sehr geehrte(r) Rechtssuchende(r),

Ihre Anfrage möchte ich anhand Ihrer Sachverhaltsdarstellung wie folgt beantworten und vorab darauf hinweisen, dass dieses Forum nur geeignet ist, einen groben Abriss über die rechtliche Lage zu erteilen und kein tiefgründiges Mandantengespräch ersetzen kann.

Gemäß §2 Preisangabenverordnung ist neben dem Endpreis auch der Preis je Mengeneinheit einschließlich Umsatzsteuer oder sonstiger Preisbestandteile anzugeben, soweit die Ware in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheit ohne Umhüllung gewerbs- oder geschäftsmäßig oder regelmäßig in sonstiger Weise dem Letztverbraucher angeboten werden.

Bei Ihrer Dienstleistung muss es sich als zunächst um eine solche gegenüber dem Letztverbraucher handeln, wovon ich ausgehe.

Bei Weinflaschen handelt es sich um eine solche Fertigpackung i.S.d. §2 Preisangabenverordnung, sodass hierbei gemäß §2 Abs.3 der Literpreis anzugeben ist.

Gleiches gilt bei den Gewürzen, wobei hier die Maßgabe gilt, dass Sie den Preis pro 100g anzugeben haben (§2 Abs. 3 Preisangabenverordnung).

Auch der Schinken würde grds. unter die Pflicht zur Angabe des Grundpreises fallen. Soweit hierbei das Gewicht jedoch regelmäßig 1 kg beträgt, so kann auf die Angabe des Grundpreises verzichtet werden, da hierbei der Endpreis identisch mit dem Grundpreis wäre.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen vorerst behilflich sein und verbleibe

FRAGESTELLER 4. Oktober 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 119006 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
5,0/5,0
Vielen Dank für die ausführlichen Informationen. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Antwort war schnell und gut nachvollziehbar. Vielen Dank. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
Vielen Dank, einer der Besten hier, wenn nicht sogar der Beste! Immer wieder gerne! ...
FRAGESTELLER