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Gründung einer Grundstücks-GBR und deren Auflösung/Auseinandersetzung

| 1. April 2025 13:56 |
Preis: 70,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Wir möchten zu viert ein Grundstück kaufen. Jeder soll einen fest definierten Grundstücksteil für einen Kaufpreis x erhalten.
Zu diesem Zweck sollen wir eine Grundstücks GBR (auf Wunsch der Verkäuferin) gründen, da die Verkäuferin der Meinung ist, dass bei einer Käufergemeinschaft die 3-Objekt Grenze überschritten wird. Im GBR-Vertrag werden die jeweiligen Anteile der Käufer festgehalten.
Nach dem Kauf möchten wir die GBR wieder auflösen und jeder soll seinen Grundstücksanteil laut GBR-Vertrag nach Teilung erhalten.
Meine Frage: Ist die Prozedur für die jeweiligen Käufer so ok und nicht steuerschädlich hinsichtlich doppelter Grunderwerbssteuer, etc.?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen


1. April 2025 | 14:54

Antwort

von


(718)
Grünberger Str. 54
10245 Berlin
Tel: 03029399240
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Sehr geehrter Fragesteller,

aufgrund der übermittelten Information beantworte ich Ihre Frage wie folgt.

Die Gründung einer Grundstücks-GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) und der anschließende Erwerb des Grundstücks durch diese GbR ist grundsätzlich möglich und steuerlich zulässig. Dabei ist zu beachten, dass die GbR als eigenständiger Rechtsträger auftritt und das Grundstück im Gesamthandsvermögen der GbR erworben wird. Die Auflassung erfolgt an die GbR, und diese wird im Grundbuch eingetragen.

Nach dem Erwerb des Grundstücks durch die GbR können die Gesellschafter die GbR auflösen und das Grundstück entsprechend den im GbR-Vertrag festgelegten Anteilen aufteilen. Dabei ist zu beachten, dass die Aufteilung des Grundstücks und die Übertragung der jeweiligen Anteile auf die Gesellschafter als separate Erwerbsvorgänge betrachtet werden können, was zu einer doppelten Grunderwerbsteuer führen könnte, bspw. wenn Sie Anteile an der Gesellschaft oder einen Teil des Grundstückes an einen Mitgesellschafter veräußern.

Gemäß § 6 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2 Satz 2, Abs. 3 Satz 1 GrEStG wird Grunderwerbsteuer in Höhe des Anteils der betreffenden Gesellschafter an der Auseinandersetzungsquote der Gesellschaft nicht erhoben, das bedeutet, dass die Übertragung des Grundstücks im Rahmen der Auflösung der Gesamthand steuerlich begünstigt ist, wenn die Verteilung der Grundstücke den Anteilen der Gesellschafter an der Gesellschaft entspricht.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die vorgeschlagene Prozedur grundsätzlich möglich ist, jedoch sorgfältig geplant und dokumentiert werden muss, um eine doppelte Grunderwerbsteuer zu vermeiden. Es empfiehlt sich, die genaue Vorgehensweise und die steuerlichen Implikationen im Detail mit einem Steuerberater zu besprechen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Anforderungen erfüllt werden.
Ich hoffe, dass ich Ihre Frage beantwortet habe, bei eventuellen Nachfragen können Sie gerne die kostenlose Nachfrageoption benutzen.

Berücksichtigen Sie bitte, dass auch kleine Sachverhaltsänderungen zu einer gänzlich anderen rechtlichen Bewertung führen können.

Mit freundlichen Grüßen

Sebastian Braun
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 3. April 2025 | 04:47

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