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Grenzmauer innerhalb meines Grundstücks

7. März 2015 14:00 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwältin Andrea Krüger-Fehlau

ich habe eine Mauer 20 cm innerhalb meines Grundstücks gezogen. nun habe ich auf den 20 cm Steine gelegt. Die Nachbarin behauptet nun ohne ihre Erlaubnis, da ich mit der Mauer die Grenze zu ihr nun festgelegt habe und die 20 cm nun ihr gehören. wie ist hier die Rechtslage

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

So einfach, wie Ihre Nachbarin behauptet, ist das natürlich nicht. Wenn die reine Errichtung einer Mauer über die Eigentumsverhältnisse entscheiden könnte, würden vermutlich viele ihre Mauer ein paar Zentimeter weiter auf das Grundstück des Nachbarn setzen.

Eigentum am Grundstück geht nur über, wenn es übertragen wird, sich die Parteien also einig sind (§ 873 BGB ) oder ein wirksamer Verzicht des Eigentümers vorliegt.

Die Einigung muss nach §§ 925 , 311 b BGB notariell beurkundet werden.

Auch ein Verzicht liegt nicht vor. Dieser müsste gegenüber dem Grundbuchamt erklärt und im Grundbuch eingetragen werden, § 928 BGB .

In der Regel sind die genauen Grundstücksgrenzen im Kataster- und Vermessungsamt verzeichnet und die Grundstücke mit Flurstücknummern versehen. Mit dieser verzeichneten Flurstücknummer sind Sie als Eigentümer im Grundbuch eingetragen. Nur weil Sie also die Mauer vor die Grundstücksgrenze gesetzt haben, haben Sie nicht Ihr Eigentum an dem Streifen verloren.

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
A. Krüger-Fehlau
Rechtsanwältin

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