Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Frage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.
Soweit Sie die Nebenbeschäftigung mit Ihrem Arbeitgeber geklärt haben, sehe ich keinerlei Probleme in Ihrer Anstellung auf Minijobbasis bei Ihrer Gesellschaft.
Denken Sie daran, dass die Gesellschaft einen Geschäftsführer benötigt und dieser für seinen Anspruch auf Arbeitsentgelt einen Geschäftsführeranstellungsvertrag.
Das geht auch mit mehreren Geschäftsführern, wobei ich zusätzlich anmerken möchte, dass Geschäftsführer gesamthänderisch für ihre Verfehlungen gegenüber der Gesellschaft und ggf. auch unter bestimmten Umständen gegenüber Dritten haften.
Die Finanzbehörden sehen grundsätzlich nur in der Überschreitung eines vergleichbaren Dritten in der Position des GF eine verdeckte Gewinnausschüttung. Eine Unterschreitung und damit Minderbelastung der steuerbaren Gewinne der Gesellschaft ist unproblematisch.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen
Antwort
vonRechtsanwalt Andreas Wehle
Charlottenstr. 14
52070 Aachen
Tel: 0241 - 53809948
Web: https://www.rechtsanwalt-andreaswehle.de
E-Mail:
Rechtsanwalt Andreas Wehle
Hallo Herr Wehle,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Allerdings ist mir nicht ganz klar ob wir nun die Steuerlichenvorteile wie die pauschale Lohnsteuer und Sozialversicherungsfreiheit nutzen kann.
Können Sie dazu bitte einmal eine Ausssage zu treffen ?
Vielen Dank
Beste Grüße
Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für Ihre Nachfrage, diese beantworte ich aufgrund Ihrer Angaben wie folgt.
Mit den Geschäftsführeranstellungsverträgen und/oder den normalen Arbeitsverträgen aus denen sich ein Arbeitsentgelt in Höhe des Maximalbetrages von 520 Euro monatlich bei entsprechender Arbeitszeitverpflichtung (bitte Mindestlohngesetz beachten) melden Sie sich bei der Minijobzentrale bei der Knappschaft-Bahn-See an und führen als Arbeitgeber die darauf entfallenden pauschalen Sozialversicherungsbeiträge und 2% Pauschsteuer ab.
https://www.minijob-zentrale.de/DE/fuer-gewerbetreibende/abgaben-und-steuern/abgaben-und-steuern_node.html#:~:text=Minijob%2DZentrale%20oder%20Finanzamt%20%E2%80%93%20wer,direkt%20an%20das%20zust%C3%A4ndige%20Finanzamt.
Mit der Entrichtung der pauschalen SV-Beiträge und Steuer aus dem Minijobverhältnis ist dieser abgegolten und sonst nicht weiter zu beachten.
Das Einkommen aus dem Minijob ist insoweit auch nicht mehr steuerlich in der Einkommensteuererklärung anzugeben.
Ich hoffe Ihre Frage beantwortet zu haben und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Andreas Wehle /Aachen