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Gewinnsteuer - Datumsgrundlage für 2-Jahres-Frist

| 26. März 2025 23:27 |
Preis: 63,00 € |

Steuerrecht


Beantwortet von


in unter 1 Stunde

Guten Tag,

Ich habe vor knapp zwei Jahren eine Eigentumswohnung gekauft und möchte sie jetzt wieder verkaufen. Sie war bzw ist noch privat selbst bewohnt gemeinsam mit meiner Tochter, sie ist jetzt 6 Jahre alt.

Welches Datum/welcher Zeitpunkt ist Grundlage der Berechnung der 2-Jahres-Frist für die Fälligkeit der Gewinnsteuer?

Welcher Zeitpunkt gilt als Starttermin?
Termin beim Notar zwecks Kaufvertrag?
Datum Auflassungsvormerkung? Schlüsselübergabe?
Umschreibung Grundbuch?
Anmeldung Einwohnermeldeamt?
...?

Welcher Zeitpunkt gilt wiederum als Enddatum dieser Frist?


Ab welchem Zeitpunkt könnte ich ohne Fälligkeit der Gewinnsteuer verkaufen?
Also Beispiel: Start wäre Schlüsselübergabe, Fristende auch Schlüsselübergabe an den Käufer -> wenn genau 2 Jahre und 1 Tag dazwischen liegt wäre keine Gewinnsteuer fällig.

Vielen Dank.

Grüße Siddha Woitalka




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Die Spekulationssteuer fällt grundsätzlich an, wenn eine Immobilie innerhalb von zehn Jahren nach dem Erwerb verkauft wird. Diese Frist beginnt mit dem Datum der notariellen Beurkundung des Kaufvertrags.

Bei selbstgenutzten Immobilien gibt es jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie die Immobilie im Verkaufsjahr und den beiden vorangegangenen Kalenderjahren durchgehend zu eigenen Wohnzwecken genutzt haben, entfällt die Spekulationssteuer.

Wichtig ist hierbei, dass die Selbstnutzung in den genannten Kalenderjahren vorliegt. Es genügt, wenn Sie beispielsweise Ende des ersten Jahres einziehen und Anfang des dritten Jahres verkaufen, solange die Eigennutzung in den drei Kalenderjahren gegeben ist.

Ich hoffe, das hilft für die erste Einschätzung, viele Grüße und einen tollen Tag!


Bewertung des Fragestellers 29. März 2025 | 09:31

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