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Gewinnbezugsrecht

10. Dezember 2010 17:47 |
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Gesellschaftsrecht


Sehr geehrte Damen und Herren,
habe meine Geschäftsanteile als nichtbeherschender GGF an den nun alleinigen GGF der GmbH veräußert und bin gleichzeitig zum 31.12.2007 aus dem Unternehmen ausgeschieden .Laut Notarvertrag hatte
ich das Gewinnbezugsrecht bis zum Zahlungstermin des Kaufpreises , der da am 10.01.2008 war.In der Bilanz 2007 sind Rückstellungen gebildet worden und Gewinnvortäge für bzw in das Geschäftsjahr 2008 getätigt worden . Es wurde zudem eine Vorabausschüttung in 2008 vorgenommen . Habe ich nun in 2010 noch Anspruch auf Gewinnbezug für 2007 , obwohl es für 2007 keine Ausschüttungsregelung gibt ? Es wurde reichlich Bilanzgewinn aus 2007 in das Geschäftsjahr 2008 übernommen ,ganz sicher , da ich doch Ende 2007 ausgeschieden bin !

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