folgendes Anliegen: Ich bin Einzelunternehmer und betreibe mehrere Internetseiten. Im Impressum benutze ich meine private Anschrift, auf diese ist auch das Gewerbe angemeldet.
Allerdings stört mich dies enorm, da ich hier mit meiner Familie lebe und ich fühle mich nicht wohl dabei.
Aus diesem Grund bin ich auf der Suche nach einer Lösung und habe mir folgendes vorgestellt:
In meiner Stadt gibt es ein Gebäudekomplex, indem man sich die Geschäftsadresse mieten kann. Man erhält also einen eigenen Briefkasten im Gebäude und kann bei Bedarf Konferenzräume mieten für Kundengespräche. Die Adresse ist wie vom Gesetz vorgeschrieben Ladungsfähig. Einziger Knackpunkt ist, dass ich mein Gewerbe nicht auf diese Adresse ummelden darf.
Meine Frage: Kann ich mir die Ladungsfähige Geschäftsadresse in meiner Stadt mieten und diese für mein Impressum verwenden?
Oder muss ich in meinem Impressum die Adresse angeben, die auf meinem Gewerbeschein steht? Wenn ja, wie hoch ist das Risiko hier abgemahnt zu werden? Wie bekommen Leute es raus, ob mein Gewerbe dort angemeldet ist?
sofern Sie unter dieser Anschrift erreichbar sind, sprich mit einem richtigen Briefkasten, können Sie diese Adresse auch ohne Einschränkung verwenden.
Bei weiteren Fragen oder wenn Sie bei diesem Fall Hilfe brauchen sollten, stehe ich Ihnen selbstverständlich jederzeit zur Verfügung, da unsere Kanzlei auch auf bundesweite Mandate ausgerichtet ist, ohne dass Ihnen dadurch Mehrkosten entstehen. Die von Ihnen entrichtete Beratungsgebühr würde im Falle einer Beauftragung angerechnet werden.