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Gerüstbau Aufträge annehmen und von Gerüstbaubetriebe Ausführen lasse.

16. Dezember 2022 06:44 |
Preis: 37,00 € |

Wirtschaftsrecht, Bankrecht, Wettbewerbsrecht


Beantwortet von

Hallo,
meine Frage......

darf ich Gerüstbau Aufträge von Kunden annehmen (habe keinen Meister ) und diese dann an eine Gerüstbaufirma weiter geben.

Abrechnung erfolgt über mich, ich Rechne mit dem Kunden ab und der Gerüstbaubetrieb wo das Gerüst Erstellt hat, schreibt mir dann Rechnung ???

Also ich bin der Auftragnehmer und der Ersteller vom Gerüst ist ein Meisterbetrieb...

Ist das nach HWO Verordnung okay oder darf ich das nicht ??

Vielen Dank


16. Dezember 2022 | 08:26

Antwort

von


(107)
Graubündener Straße 53
28325 Bremen
Tel: 042133065183
Web: https://www.anwaltskanzlei-yildirim.de
E-Mail:

Sehr geehrter Fragesteller,

Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:

Hier sollen nicht nur handwerkliche Tätigkeiten nach Anlage A der HwO vermittelt, sondern selbst angeboten werden. Hierfür spricht vor allem, dass Sie Auftragnehmer sind. Als Auftragnehmer haften Sie gegenüber Ihrer Kundschaft und haben die Organisation und Prüfung der vom Subunternehmer ausgeführten Arbeiten zu koordinieren. Hierfür sind eigene fachgerechte Kenntnisse in diesen Bereichen erforderlich.

Die von Ihnen geplante Tätigkeit verstößt daher gegen Vorschriften der HwO.

Ich verweise auch auf das Urteil des VG Frankfurt am Main vom 16.12.2016 - 10 K 1990/16

Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Bei Unklarheiten können Sie die kostenlose Nachfragefunktion benutzen.

Mit freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt Ümit Yildirim, LL.M.


ANTWORT VON

(107)

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