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Geringfügige Beschäftigung bei Krankenkaase melden?

| 24. September 2007 13:51 |
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Sozialversicherungsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Alleinerziehend und Geschieden, meine Exmann zahlt Unterhalt für mich und meine Tochter. Ich bin bei der AOK Rheinland freiwillig Krankenversichert und mein monatl. Beitrag wird anhand des Unterhalts berechnet. Ich arbeite seit etwa einem Jahr auf 400 Euro Basis und meine Frage ist ob ich verpflichtet bin das meiner Krankenkasse mitzuteilen, und ob diese 400 Euro dann mitberechnet werden und mein Mitgliedsbeitrag sich dann erhöht. Vielen Dank im Voraus.

24. September 2007 | 14:22

Antwort

von


(99)
Köbelinger Str.1
30159 Hannover
Tel: 0511 330893 80
Web: https://www.pi-kanzlei.de
E-Mail:

Sehr geehrte Fragestellerin,

aufgrund des mitgteilen Sachverhaltes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:

Beschäftigungen bis zu einem Verdienst von 400,00 € monatlich sind sozialversicherungsfrei, dass heisst Sie brauchen überhaupt nichts zu machen.

Sozialversicherrungspflichtig, und damit auch verpflichtet, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden, würden Sie erst ab einem monatlichen Verdienst von 401,00 € werden. Es handelt sich dann aber - wie gesagt um eine Pflichtmitgleidschaft. Der Beitrag würde sich aus dem Bruttoarbeitslohn pro Monat errechnen.

Ich hoffe, Ihre Fragen sind zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.

Mit freundlichem Gruß

Patrick Inhestern
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 24. September 2007 | 18:55

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