Sehr geehrte Fragestellerin,
aufgrund des mitgteilen Sachverhaltes beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
Beschäftigungen bis zu einem Verdienst von 400,00 € monatlich sind sozialversicherungsfrei, dass heisst Sie brauchen überhaupt nichts zu machen.
Sozialversicherrungspflichtig, und damit auch verpflichtet, Mitglied in einer gesetzlichen Krankenversicherung zu werden, würden Sie erst ab einem monatlichen Verdienst von 401,00 € werden. Es handelt sich dann aber - wie gesagt um eine Pflichtmitgleidschaft. Der Beitrag würde sich aus dem Bruttoarbeitslohn pro Monat errechnen.
Ich hoffe, Ihre Fragen sind zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet.
Mit freundlichem Gruß
Patrick Inhestern
Rechtsanwalt
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Diese Antwort ist vom 24.09.2007 und möglicherweise veraltet. Stellen Sie jetzt Ihre aktuelle Frage und bekommen Sie eine rechtsverbindliche Antwort von einem Rechtsanwalt.
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24.09.2007
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14:22
Antwort
vonRechtsanwalt Patrick Inhestern
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Rückfrage vom Fragesteller
24.09.2007 | 18:55
Vielen Dank für die schnelle und klare Antwort.