Sehr geehrter Fragesteller,
Ihre Anfrage möchte ich Ihnen auf Grundlage der angegebenen Informationen verbindlich wie folgt beantworten:
Man kann es Ihren Angaben nicht direkt entnehmen, aber ich gehe davon aus, dass Sie das Eigentum an dem Grundstück als Erbe Ihren Mutter erworben haben. Als Gesamtrechtsnachfolger (Erbe) haben Sie nicht nur das Haus sondern ggfs. auch bestehenden Schulden übernommen. Zu den Schulden Ihrer Mutter gehören nach Ihren eigenen Angaben auch die nicht bezahlten Stromkosten. Inkassomaßnahmen sind insofern gegen Sie als Gesamtrechtsnachfolger zulässig. Eine Verjährung der Ansprüche liegt keinesfalls vor.
Eine andere Bewertung kann sich nur ergeben, wenn Sie das Erbe ausgeschlagen hätten und das Haus auf andere Weise erworben haben.
Ich hoffe, Ihre Frage verständlich beantwortet zu haben und bedanke mich für das entgegengebrachte Vertrauen. Ich möchte Sie noch auf die Bewertungsfunktion hinweisen.
Mit freundlichen Grüßen