Willkommen beim Original und Testsieger.
Online seit 2004, mit über 140.000 Fragen & Antworten. 
00.000
Bewertungen
0,0/5,0
Günstige Rechtsberatung für alle.
Anwalt? Mitmachen

Geltendmachung von StrEG Ansprüchen - RA gesucht

14. September 2011 10:52 |
Preis: 30€ Historischer Preis
Hier finden Sie einen
Aktuellen Kostenvorschlag
|

Strafrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jens Grützmacher

Sehr geehrte Fachanwälte/Fachanwältinnen für Strafrecht,

es liegt ein vom Amtsgericht München rechtskräftig anerkannter Entschädigungsanspruch nach StrEG im Zusammenhang mit einer ungerechtfertigten Strafverfolgungsmaßnahme vor.

Es wird nun ein Anwalt gesucht, der die Bezifferung des Vermögensschadens (i.w. Anwaltskosten sowie Beschädigung bzw. Zerstörung einiger Geräte und Daten) und die weitere Geltendmachung in den nächsten Wochen (wg. der 6 Monatsfrist) betreibt unter der Voraussetzung seiner eigenen Vergütung aus der Staatskasse.

Mit der Bitte um Kontaktaufnahme nur bei Bereitschaft zur Übernahme dieses Mandats wie geschildert.

MfG.

Sehr geehrter Fragesteller,

gerne beantworte ich Ihre Frage wie folgt:

Das Entschädigungsverfahren ist grundsätzlich in zwei Teile geteilt.
Das Grundverfahren (§ 8 Abs. 1 StrEG ) stellt die Entschädigung fest und im Betragsverfahren wird dann die Höhe festgestellt.

Bei Ihnen ist das Grundverfahren bereits abgeschlossen, sodass nunmehr das Betragsverfahren (§ 10 Absatz 2 StrEG ) Anwendung findet.
Der Verteidiger der erst mals im Betragsverfahren beauftragt wird, kann seine Gebühren auch aus der Staatskasse abrechnen.

Ich würde Sie hierzu bitten, mir die erforderlichen Unterlagen direkt per E-Mail/Post/Fax zukommen zu lassen.

FRAGESTELLER 26. September 2025 /5,0
Durchschnittliche Anwaltsbewertungen:
4,8 von 5 Sternen
(basierend auf 118797 Bewertungen)
Aktuelle Bewertungen
4,8/5,0
Die Antwort wirkte umfassend und war leicht verständlich. ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
TipTop Antwort mit entsprechender Vorgehensweise, vielen Dank, gerne wieder ...
FRAGESTELLER
5,0/5,0
RA Ahmadi antwortet sehr schnell und sehr ausführlich. Seine Erklärungen sind sehr verständlich. Gerne wieder! ...
FRAGESTELLER