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Gegnerische Anwaltsgebühren in Cooling-off-Pase

| 19. März 2015 08:28 |
Preis: 30€ Historischer Preis
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Urheberrecht, Markenrecht, Patentrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jan Gerth

Ich möchte innerhalb der Cooling-off-Phase (GM-Anmeldung) einen Abgrenzungsvorschlag an die Gegenseite unterbreiten und habe ggf. vorher einige Rückfragen an die Gegenseite zu der widersprechenden Marke.

Welche Handlungen genau können in dieser außeramtlichen Vergleichsphase gegnerische Anwaltsgebühren, für die ich aufzukömmen hätte, auslösen? Ist es nur die Annahme meines Vergleichsangebotes durch die Gegenseite oder bereits der telefonische, persönliche oder schriftliche Kontakt zu den gegnerischen Anwälten innerhalb der Verhandlung?

Muß ich also die angestrebte Bedingung, dass jeder seine Kosten selbst trägt erst im Vergleich selbst oder bereits bei Beginn der Vernahndlung stellen? Welche Formulierung wäre dazu geeignet.


Sehr geehrter Ratsuchender,
vielen Dank für die Einstellung Ihrer Frage, die ich auf der Basis Ihre Angaben beantworten werde.

Die Kontaktaufnahme allein reicht noch nicht aus um Kosten zu generieren. Aber als Tipp, da Sie ja Privatperson sind dürfen Sie den gegnerischen Rechtsanwalt ja außen vorlassen und sprechen direkt mit dem Markeninhaber. Das löst auf gar keinen Fall Kosten aus.

Und in dem Gespräch mit der Gegenseite wird diese schnell auf den Anwalt verweisen, der das alles regelt. Und in dem Zuge können Sie dann bereits mit der Gegenseite vereinbaren, dass eine Kontaktaufnahme durch Sie keine Kostenansprüche des Rechtsanwalts begründen wird.

So würde ich als Privatperson vorgehen.
Das wäre die taktisch klügste und sinnvollste Variante um den Kosten der Gegenseite zu entgehen.

Ich hoffe, Ihnen einen ersten Überblick ermöglicht zu haben und stehe für Ergänzungen im Rahmen der kostenlosen Nachfragefunktion sowie ggf. für die weitere Wahrnehmung Ihrer Interessen gerne zur Verfügung.

Sollten Sie eine darüber hinausgehende Vertretung in Erwägung ziehen, gerne auch die Erstellung des Abmahnung des Vereins, empfehle ich Ihnen eine Kontaktaufnahme über meine E-Mail-Adresse. Die moderne Kommunikation ermöglicht insoweit auch die Überbrückung größerer Entfernungen.

Weiterhin möchte ich Sie höflichst auf die Bewertungsfunktion aufmerksam machen, die dafür sorgt, diesen Service für andere Ratsuchende transparenter zu machen.

Mit freundlichen Grüßen

Jan Gerth
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Informationstechnologierecht
Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Bewertung des Fragestellers 20. März 2015 | 08:29

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