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Gefährdung und Nötigung mit dem Ziel der Verkehrserziehung auf der Stadtautobahn

| 12. Juni 2015 08:36 |
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Verkehrsrecht


Beantwortet von


in unter 2 Stunden

Ein etwas skuriller Fall:

Gestern fuhr ich gegen 12:45 Uhr fuhr ich nach einem Termin in Südwestberlin auf die Stadtautobahn. Die linke Spur schien frei und so wechselte ich in zwei Schritten auf diese. und holte einen ca. 75 Km/h fahrenden PKW, Mercedes Limousine, weinrot o.ä., Kennzeichen bekannt, ein. Während ich abbremste stieg dieser, obwohl die Spur vor ihm frei war, nur die mittlere und die rechte Spur waren durch LKW und diverse PKW dichter befahren, plötzlich in die Bremse. Während dieses Vorgangs, ich konnte zugegebenermaßen überrascht von diesem Verhalten beim ersten Mal ein Auffahren gerade noch vermeiden, zückte der Fahrer vor mir ein rechteckiges Objekt, vermutlich Mobilphone und schoss mindestens zwei Fotos. Zumindest registrierte ich zwei Blitze. Das gleiche wiederholte sich noch zweimal zuletzt hinter einem dann folgenden Tunnel, wo nach meiner Einschätzung der bewusste Versuch stattfand, mich in Richtung eines rechts fahrenden LKW abzudrängeln. Da es ca. 25 Grad und Sonne hatte, gehe ich davon naus, dass das Mobilphone bewusst und mit dem Ziel, Verkehrserziehung zu betreiben, an der Seite lag. Die mir bekannten Mobilphone müssen für solche Fälle erst aufgerufen und ggf. eingestellt werden. Meine Versuche, die Spur zu wechseln wurden unterbunden, weil jedes mal, wenn ich die Spur wechselte, auch dieser sich vor mich setzte und ich selbst nicht rechts, wir waren auf der Autobahn, überholen wollte. Dabei beschleunigte er mal bis ca. 85 / 90 Km/h und bremste dann auch wieder unter 70 Km/h ab Dieses Verhalten zog sich dann auch noch nach der Abfahrt von der Stadtautobahn bis zu einer bekannten Kreuzung weiter.

Zwischendurch durfte ich immer mal wieder den erhobenen Zeigefinger oder Mittelfinger, das war wegen der Sonnenspiegelung nicht genau zu erkennen, sehen.

Ich halte dieses so in meinen nun auch bereits 30 Jahren Fahrpraxis glücklicherweise noch nicht erlebte Verhalten, ich fahre im Jahr zwischen 20 und 40 TKM, für schwierig.

Der Fahrer war, soweit das von hinten erkennbar war, ca. 55 bis 65 Jahre hatte schütteres Haar, männlich, möglicherweise Brillenträger und saß alleine im Wagen.

Soll ich proaktiv eine Anzeige schalten, bzw. wie soll ich mich verhalten, wenn dieser allein das Ziel verfolgt haben sollte, zu provozieren und möglicherweise Richter und Polizist inkl. einer provozierten Anzeige spielen zu wollen? Vielleicht bin ich ja nicht der erste gewesen, den er auf diese Art versucht hat, zu ärgern.

Ich selbst bin seit vielen Jahren nicht einmal mehr wegen einer leichten Geschwindigkeitsübertretung geblitzt worden und noch nie in die Situation gekommen, wegen irgendwelcher Verstöße gemaßregelt zu werden oder gar Punkte zu bekommen. Aber ich bin nach wie vor sprachlos.

12. Juni 2015 | 09:29

Antwort

von


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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1.

So skurril ist der Fall, den Sie hier schildern, gar nicht. Es gibt immer wieder Zeitgenossen, die sich berufen fühlen, im Straßenverkehr den Hilfssheriff zum Besten zu geben. Manchmal ist dieses Verhalten einfach nur dümmlich und lächerlich, manchmal aber auch, so wie in dem hier geschilderten Fall, gefährlich. Die Ursachen und die Motivation für ein dermaßen hirnloses Verhalten sind unterschiedlich: Einerseits spielen Alkohol- und Drogenkonsum eine Rolle, andererseits sind es temporäre Aussetzer, die auf Frust und Ärger im Beruf oder in der Familie zurückzuführen sind. Und schließlich gibt es noch die selbsternannten Vorbilder, die meinen, das Maß aller Dinge zu sein und die in einem krankhaften Erziehungswahn die Bereitschaft aufbringen, andere Verkehrsteilnehmer zu gefährden.


2.

Die „Blockflöte", deren Verhalten Sie schildern, hat sich einer Nötigung und Verkehrsgefährdung schuldig gemacht. Darüber wird man nicht diskutieren müssen.

Problematisch ist es aber eher, dem „Oberlehrer" seine Taten nachzuweisen. Im Fall einer Strafanzeige sind sie der (einzige) Zeuge. Ob es im Fall einer Strafanzeige beispielsweise zu einer Anklage kommt, wird entscheidend davon abhängen, wie sich der „Schwachmat" hinsichtlich seines Verhaltens einlässt.

Glücklicherweise sind solche Vorfälle sehr selten, allerdings halte ich es in Ihrem Fall aufgrund des schwerwiegenden verkehrsgefährdenden Verhaltens des Zeitgenossen durchaus für angebracht, Strafanzeige zu erstatten. Vielleicht wird einem derartig untauglichen Verkehrsteilnehmer im Rahmen des Ermittlungsverfahrens vor Augen geführt, wie idiotisch sein Verhalten ist. Ob es letztlich fruchtet, kann man selbstverständlich nicht vorhersagen.


3.

Vor diesem Hintergrund haben Sie letztlich zwei Möglichkeiten:

Sie können sich sagen, die Dummheit der Menschen sei wohl grenzenlos, und die Sache dann auf sich beruhen lassen.

Wenn Sie die Mühe nicht scheuen, können Sie allerdings auch, am besten schriftlich gegenüber der Staatsanwaltschaft, Strafanzeige erstatten. Wenn die Ermittlungsbehörden die Sache dann nicht aus reiner Bequemlichkeit "unter den Tisch kehren", könnte eine Strafanzeige durchaus ein sinnvoller Beitrag dazu sein, solchen Mitmenschen ihre Borniertheit vor Augen zu führen.

Dass Sie sprachlos sind, kann man jedenfalls gut nachvollziehen.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Bewertung des Fragestellers 14. Juni 2015 | 20:32

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