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Führt eine Klagebeschränkung zur Reduzierung des Streitwerts?

16. April 2023 18:30 |
Preis: 36,00 € |

Schadensersatz


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Feststellungsklage gegen A und B , Schadensersatzklage gegen A

Erste Schriftsätze wurden gewechselt, einen mündlichen Termin gab es noch nicht, ein Streitwert wurde vorläufig festgesetzt.

Wird die Schadensersatzklage zurückgezogen und die Feststellungsklage nur gegen Beklagten A weiterverfolgt durch Klagebeschränkung, führt dies zu einer Reduzierung des Streitwerts?

Muss dann die Streitwertfestsetzung neu beantragt werden, da es ja nur vorläufig geschehen war und durch eine Streitwertreduzierung sich auch die Gerichtszuständigkeit ändern könnte?

Danke für Ihre Antwort
MFG

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

ja, durch eine Klagebeschränkung (also eine teilweise Klagerücknahme) reduziert sich der Streitwert, allerdings nur mit Wirkung für die Zukunft.

Der reduzierte Streitwert hat z. B. Auswirkungen auf die Terminsgebühr der Rechtsanwälte.

Auch die Gerichtszuständigkeit ändert sich, wenn der Streitwert auf 5.000,00 € oder weniger absinkt.

Im allgemeinen muss keine neue Streitwertfestsetzung beantragt werden, das Gericht wird von Amts wegen entsprechendes veranlassen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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