Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
ja, durch eine Klagebeschränkung (also eine teilweise Klagerücknahme) reduziert sich der Streitwert, allerdings nur mit Wirkung für die Zukunft.
Der reduzierte Streitwert hat z. B. Auswirkungen auf die Terminsgebühr der Rechtsanwälte.
Auch die Gerichtszuständigkeit ändert sich, wenn der Streitwert auf 5.000,00 € oder weniger absinkt.
Im allgemeinen muss keine neue Streitwertfestsetzung beantragt werden, das Gericht wird von Amts wegen entsprechendes veranlassen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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