Sehr geehrte/r Fragesteller/in,
bei Mietverträgen ist die üblicherweise abzuwartende Frist zwei bis drei Wochen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.02.2016 - XII ZR 5/15
). Sicherheitshalber würde ich wegen der Corona-Krise von drei Wochen ausgehen. Sie müssen sich also noch etwas gedulden.
Wenn Sie mehr als drei Wochen nach der Buchung keine Bestätigung erhalten haben, können Sie ohne Risiko eine andere Ferienwohnung buchen oder eine letzte kurze Frist zur Bestätigung setzen.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.
Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!
Mit freundlichen Grüßen
Vasel
Rechtsanwalt
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