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Fristen setzen Bein Online Buchung einer Ferienwohnung.

28. Mai 2020 21:01 |
Preis: 25,00 € |

Vertragsrecht


Beantwortet von

Rechtsanwalt Jürgen Vasel

Hallo,
ich habe vor 5 Tagen eine Ferienwohnung online über ein Vermittlungsportal gebucht.
Ich habe noch keine Bestätigung erhalten.
Weder der Vermittler noch der Anbieter der Wohnung reagieren auf E-Mails.
Telefonisch funktioniert auch nicht, keiner nimmt ab.
Letzte E-Mail vom Vermittler:

"Vielen Dank für Ihre verbindliche Buchungsanfrage auf unserer Webseite HomeToGo! In dieser E-Mail finden Sie alle wichtigen Informationen für Ihren Urlaub mit unserem Partner Frosch Ferienhäuser.
Bis zur Buchung ist es nur noch ein kleiner Schritt. Sobald Ihr Vertragspartner Frosch Ferienhäuser Ihre Anfrage rückbestätigt hat, erhalten Sie Ihre finale Buchungsbestätigung von Frosch Ferienhäuser per E-Mail."

Meine Frage:
Wie lange muss ich jetzt auf eine Bestätigung oder die Absage meiner Anfrage warten?

Sehr geehrte/r Fragesteller/in,

bei Mietverträgen ist die üblicherweise abzuwartende Frist zwei bis drei Wochen (Bundesgerichtshof, Urteil vom 24.02.2016 - XII ZR 5/15 ). Sicherheitshalber würde ich wegen der Corona-Krise von drei Wochen ausgehen. Sie müssen sich also noch etwas gedulden.

Wenn Sie mehr als drei Wochen nach der Buchung keine Bestätigung erhalten haben, können Sie ohne Risiko eine andere Ferienwohnung buchen oder eine letzte kurze Frist zur Bestätigung setzen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften gedient zu haben und weise darauf hin, dass diese auf Ihren Angaben beruhen. Bereits geringfügige Abweichungen des Sachverhalts können zu einer anderen rechtlichen Bewertung führen.

Nutzen Sie bei Rückfragen gern die kostenlose Nachfragefunktion!

Mit freundlichen Grüßen

Vasel
Rechtsanwalt

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