Sehr geehrter Fragesteller,
aufgrund Ihrer Sachverhaltsangaben ist davon auszugehen, dass der Vertrag bereits beendet ist. Veröffentlichung der letzten Single war 2003. Eine (formwirksame) Optionsausübung seitens der Plattenfirma hat gerade nicht stattgefunden, so dass Abs. 4 des Vertrages nicht zur Geltung kommt (selbst dann wäre der Vertrag längst beendet). Der Vertrag endete demgemäß bereits Ende September 2003 (Abs. 1, 3 des Vertrages).
Soweit in Ihrem Vertrag keine anderslautenden Klauseln enthalten sind (sog. Verbotsklauseln über das Vertragsende hinaus), können Sie daher einen neuen Vertrag abschließen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Eindruck vermitteln.
Soweit aus dem Bereich www.frag-einen-anwalt.de heraus eine Kontaktaufnahme an mich persönlich gewünscht ist, bitte ich zunächst ausschließlich um Kontakt per E-Mail.
Mit freundlichen Grüßen
Schneider
Rechtsanwalt
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