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Fotoauftrag: Klaus Voit erhält eine Anzahlung und gibt die Bilder nicht heraus.

7. Juli 2014 10:25 |
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Generelle Themen


Beantwortet von

Rechtsanwalt Michael Wundke

Der Fotograf hat von dem Veranstalter des 7. Health Media Award 2014 den Auftrag erhalten, Fotos von der Preisverleihung am 27.6.2014 im KAMEHA GRAND BONN anzufertigen. Der Fotograf ist auch zur Veranstaltug gekommen, fertigte Fotos an und erhielt nach der Arbeit auf seinen ausdrücklichen Wunsch - gegen Quittung - eine erste Anzahlung von 300,00€ in BAR. Weitere 200,00€ sollten nach Sichtung und Übergabe des Fotomaterial in hochaufgelöster Form gegen Rechnung gezahlt werden. Zu diesem Zweck wurde eine Übergabe der Fotos am 6.7.2014 in Köln vereinbart, die allerdings scheiterte.

Die Bilder müssen aber schnell den Preisträgern zur Verfügung gestellt werden. Eine Übergabe der Fotos nach dem 10.7.2014 ist wirtschaftlich für den Veranstalter nicht mehr interessant. Auch fragen die Kunden des Veranstalters nach den Fotos. Welcher Anwalt ist in der Lage, in einem Eilverfahren die Fotos von dem Fotografen zu beschaffen?

Sehr geehrter ratsuchender,

leider sehe ich keine Möglichkeit, den Anspruch auf Herausgabe des Bildmaterials bis zum 10.07.2014, also innerhalb von 3 tagen, durchzusetzen. Irgend ein zivilrechtliches Eilverfahren kommt nicht in Betracht.

Vielmehr wäre hier für den Fall, dass die Herausgabe der Bilder aus welchen Gründen auch immer verweigert wird, Klage zu erheben mit dem dann zu erwartenden Zeitaufwand. Ggf. könnten parallel Schadensersatzansprüche bestehen und ebenfalls durchgesetzt werden.

Gern bin ich zur weiteren Interessenvertretung bereit. Bei Interesse kontaktieren Sie mich bitte per Mail.

Mit freundlichen Grüßen

Wundke
Rechtsanwalt

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