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Forderung Haaranalyse am 14 Mai

12. Mai 2025 06:31 |
Preis: 30,00 € |

Verkehrsrecht


Beantwortet von

Hypothetisch:
Im Rahmen einer Hausdurchsuchung wurde eine halbe XTC Tablette gefunden.

Kein Konsum zugegeben - war von einem Partygast

Landratsamt forderte Haaranalyse am 15 Januar

Letztmaliger Konsum XTC, AMP c.a 2 Januar 2025 davor öfter

Ausversehen ein wenig Amphetamin abgeleckt 12 Januar

Cannabis konsumiert 16 Januar

Haare komplett abrasiert von c.a 8-9 cm auf 1-2 MM am 22 Januar

Erstmaliger Termin für Haaranalyse am 3 April wurde aber verlängert weil akte Vom Landratsamt nicht richtig übermittelt wurde

Neue Frist 31 Mai


Termin nun übermorgen am 14 Mai

Haare nun etwa wieder 3.5-4cm lang , wird die haaranalyse bestanden wenn seit dem abrasieren 100% nichts mehr aktiv konsumiert worden ist ? Oder ist game over. Brief vom tüv kam letzten Monat

Durch Behördenversagen gut 2 Monate Spielraum zum wachsen lassen bekommen , es wurde explizit haaranalyse geordert , TÜV




12. Mai 2025 | 09:25

Antwort

von


(2334)
Aachener Strasse 585
50226 Frechen-Königsdorf
Tel: 02234-63990
Web: https://ra-raab.de
E-Mail:
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Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Anfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1. Relevanz der Haaranalyse und Zeitraum

Die Haaranalyse dient dem Nachweis einer Drogenabstinenz über einen längeren Zeitraum.

Die Haarlänge bestimmt den rückwirkend überprüfbaren Zeitraum: Pro 1 cm Haarlänge werden ca. 1 Monat Konsumverhalten abgebildet. Bei 3,5-4 cm Haaren werden also die letzten 3,5-4 Monate vor der Probenentnahme abgedeckt.

Konsequenz:

Da die Haare am 22. Januar abrasiert wurden und seitdem kein Konsum mehr stattfand, können in den nach dem 22. Januar nachgewachsenen Haaren keine Drogenrückstände aus früherem Konsum nachgewiesen werden. Die Haaranalyse am 14. Mai wird also nur den Zeitraum ab ca. 22. Januar bis 14. Mai abbilden.


2. Wirkung des Abrasierens

Das vollständige Abrasieren der Haare entfernt sämtliche bis dahin im Haar eingelagerte Drogenrückstände. Nach dem Abrasieren wachsen die Haare "sauber" nach, sofern kein neuer Konsum erfolgt.

Konsequenz:

Die Haaranalyse kann nur Drogenkonsum nachweisen, der nach dem Abrasieren stattgefunden hat. Frühere Konsumereignisse (vor dem 22. Januar) sind in den nachgewachsenen Haaren nicht mehr nachweisbar.


3. Rechtliche Zulässigkeit der Anordnung

Die Behörde kann nach § 14 FeV und der dazugehörigen Rechtsprechung eine Haaranalyse anordnen, wenn Anhaltspunkte für Drogenkonsum oder Besitz bestehen. Die Anordnung ist grundsätzlich rechtmäßig, insbesondere bei harten Drogen wie Amphetamin oder MDMA.


4. Erfolgsaussichten der Haaranalyse

Ergebnisprognose:

Wenn seit dem 22. Januar 2025 kein Konsum mehr stattfand:

Die Haaranalyse wird keine Drogenrückstände nachweisen, da die untersuchten Haare ausschließlich nach dem letzten Konsum nachgewachsen sind.

"Game over"?

Nein, sofern die Angaben stimmen und seit dem Abrasieren keine Drogen konsumiert wurden, ist die Haaranalyse mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit "sauber" und wird bestanden.


5.

Zusammenfassung

Die Haaranalyse am 14. Mai wird nur den Zeitraum ab dem 22. Januar (Tag des Abrasierens) abbilden. Da seitdem kein Konsum stattfand, ist davon auszugehen, dass die Analyse negativ ausfällt und bestanden wird.

Das "Spielraum"-Problem durch die Verzögerung der Aktenübermittlung hat sich für Sie positiv ausgewirkt, da die Haare ausreichend nachwachsen konnten, um den geforderten Zeitraum abzudecken.



Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt


Rückfrage vom Fragesteller 12. Mai 2025 | 09:39

Danke für den Hoffnungsschimmer am Morgen,

Könnten Die übrig geblieben Resthaare von 1-3 mm bzw 1-2 mm nach der Rasur noch einen Genickbruch bedeuten ?


Das Cannabis am 16 Januar müsste ja laut der Ablagerungszeit dann noch in den neuen Haaren vorhanden sein oder?

Ist es sinnvoll im Gespräch maximal gelegentlichen Konsum von Cannabis zuzugeben aber nur unter der Voraussetzung (vor dem Urlaub wenn man auf kein Auto angewiesen ist um nicht am Straßenverkehr teilzunehmen und niemals mit Alkohol , und seit Januar gar nicht mehr weil der Brief ein absoluter Lebenswandel war)

Antwort auf die Rückfrage vom Anwalt 12. Mai 2025 | 10:06

Sehr geehrter Fragesteller,

zu Ihrer Nachfrage nehme ich wie folgt Stellung:


1. Resthaare von 1–2 mm nach der Rasur

Nach einer (nahezu) vollständigen Rasur am 22. Januar blieben unter Umständen wenige Millimeter Haar bestehen. In diesen Resthaaren könnten – rein theoretisch – noch Rückstände von Drogenkonsum vor dem 22. Januar nachweisbar sein.

Allerdings sind 1–2 mm Haarlänge sehr gering; erfahrungsgemäß entspricht 1 cm Haar etwa einem Monat der Nachweiszeit. Ein Millimeter stellt also nur wenige Tage dar. Ob hier überhaupt eine verwertbare Menge Drogenspuren eingelagert ist, hängt davon ab, wie schnell das Haar in dieser Zeit tatsächlich gewachsen ist und wie empfindlich das jeweilige Analyseverfahren ist.


2.

Bei einer Haarprobenentnahme wird in aller Regel ein Strähnchen näher an der Kopfhaut abgeschnitten, sodass man die Haarsegmente (meist in 1-cm-Schritten) analysiert.

Ob das Labor überhaupt nur diese paar Millimeter nutzen kann oder ob eine Mindestlänge für eine verwertbare Segmentanalyse gefordert wird, ist unterschiedlich. Häufig wird zumindest um die 3 cm Haarlänge angestrebt, um einen ausreichenden Zeitraum prüfen zu können.


3. Cannabis-Konsum am 16. Januar

Für das Cannabis vom 16. Januar gilt grundsätzlich Folgendes: Wenn sich noch Reste (1–2 mm) mit entsprechenden Ablagerungen in unmittelbarer Kopfhautnähe befinden, könnte ein sehr kurzer Zeitraum erfasst werden. Wegen der äußerst geringen Haarmenge wäre aber fraglich, ob das Labor diesen Konsum noch eindeutig nachweisen kann.

Da das Haarwachstum ca. 1 cm pro Monat beträgt, ist die Phase vom 16. Januar bis zum 22. Januar nur etwa eine Woche. Die dort eingelagerten Substanzen wären bei sehr kurzem Haarsegment zwar theoretisch vorhanden, praktisch aber häufig schwer nachweisbar, insbesondere wenn Sie unmittelbar nach dem 16. Januar nicht wieder konsumiert haben.


3. Strategische Überlegung zum Eingeständnis gelegentlichen Konsums

Ob und in welchem Umfang ein gelegentlicher Cannabis-Konsum im Gespräch zugegeben werden sollte, ist eine taktische Frage. Zwar wird gelegentlicher Cannabis-Konsum in bestimmten Konstellationen (insbesondere ohne Teilnahme am Straßenverkehr) anders bewertet als regelmäßiger Konsum oder Konsum harter Drogen.

Allerdings kann jede Einlassung bezüglich Drogenkonsums dazu führen, dass die Behörde genauer prüft, ob Sie zuverlässig auf den Straßenverkehr verzichten, solange Sie unter Einfluss stehen oder THC-Abbauprodukte im Körper haben.

Solange eindeutig dargelegt wird, dass der Konsum lange in der Vergangenheit lag, niemals gemeinsam mit Alkohol erfolgte und seit Januar tatsächlich eingestellt wurde, kann dies – je nach behördlicher Praxis – offener und glaubwürdiger wirken. Eine pauschale Empfehlung zum Umfang eines Geständnisses ist jedoch nicht möglich: Dies hängt maßgeblich davon ab, wie die Behörde bzw. der Gutachter im konkreten Einzelfall verfährt.


4. Zusammenfassung und Ausblick

Rein technisch besteht ein Restrisiko, dass die wenigen Millimeter Resthaare vom 16. Januar noch minimale Spuren enthalten. Dies ist jedoch eher unwahrscheinlich, da es sich um eine sehr kleine Haarlänge und einen engen Zwischenraum handelt.

Für den gesamten nach dem 22. Januar gewachsenen Haarbereich (nunmehr 3,5–4 cm) ist bei Abstinenz kein Nachweis von Cannabis oder anderen Drogen zu erwarten.

Ob ein „maximal gelegentlicher Konsum" eingeräumt werden sollte, birgt taktische Vor- und Nachteile. Einerseits kann Transparenz positiv bei der Glaubwürdigkeitsprüfung wirken. Andererseits besteht das Risiko, dass die Behörde bei einer Einlassung zum Cannabis-Konsum weitere Nachweise oder strengere Vorgaben fordert.

Wenn tatsächlich seit Januar kein Konsum mehr erfolgt ist, ist die Haaranalyse hinsichtlich harter Drogen (MDMA, Amphetamin) und Cannabis voraussichtlich unauffällig – insbesondere in den neu gewachsenen Segmenten. Die wenigen Millimeter Resthaar vom 22. Januar könnten potenziell begleitet sein von minimalen Rückständen, allerdings ist dieser Nachweiszeitraum äußerst kurz und erfahrungsgemäß schwer genau abbildbar.


Mit freundlichen Grüßen

Gerhard Raab
Rechtsanwalt

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